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Pressemeldungen
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Stadtanzeiger / Cityanzeiger vom 04.02.12
Tierschutz hilft
Kastrationsaktion für Katzen
Stadtmitte. Der Tierschutzverein führt wieder eine Aktion für bedürftige Tierhalter zur Kastration von Katzen durch. Bei Nachweis der Bedürftigkeit zahlen die Katzenbesitzer anteilig 45 Euro bei der Kastration einer weiblichen Katze und 30 Euro bei einem Kater. Alle Tiere bekommen zusätzlich eine Tätowierung im Ohr. Wer sein Tier chippen lassen möchte, muss 15 Euro zusätzlich zahlen. Die Behandlungsscheine sind in der Geschäftsstelle des Vereins, Kleppingstr. 37 von montags bis freitags von 10 bis 13.30 erhältlich. Weitere Infos unter Tel: 81 83 96. |
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Ruhr Nachrichten vom 01.02.12
Transport im Tiermobil
Immer wieder hat der Tierschutzverein Groß-Dortmund Anrufe vor allem von sozial schwachen Bürgern erhalten, die nicht wissen, wie sie ihr Tier zum Tierarzt bringen können, da sie weder Auto noch sonstige Fahrgelegenheit haben.
Gerade in Dortmund, so der Tierschutzverein, wird durch Arbeitslosigkeit die soziale, ungewollte Armut immer größer. Es gebe Familien, die keine Geld haben, ihr todkrankes Tier zum Einschläfern zum Tierarzt zu bringen. Ebenso sei es vielen Bürgern unmöglich, ihren frisch operierten Hund per Straßenbahn nach Hause zu schaffen.
Aus diesen Gründen hat sich der Tierschutzverein hat sich der Tierschutzverein schon vor einiger Zeit entschlossen, für die Tierfreunde in Dortmund ein Tier-Mobil / Transport-Service einzurichten. Über Handy (0173/2700924) kann ein Termin vereinbart werden, um mit dem jeweiligen Tier zum Tierarzt zu fahren. Oder ein bei einem Unfall verletztes Tier in eine Pflegestelle zu bringen.
Das Tiermobil ist zu folgenden Zeiten erreichbar: montags bis donnerstags, von 8 bis 17 Uhr. Außerdem stehen Helfer des Tierschutzvereins bereit, den letzten Weg zum Einschläfern des Tieres beim Tierarzt zu übernehmen. Sie fahren auch mit den Haltern zum Tierfriedhof, wenn diese sonst keine Fahrgelegenheit dahin haben.
Alle diese Service-Dienste sind kostenfrei, jedoch freut sich der Tierschutzverein über eventuelle kleine Spenden. |
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Ruhr Nachrichten vom 01.02.12
Tierrecht in der Praxis
Leichter mit Hunden reisen
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW
Die Europäische Union hat die Einreisebestimmungen für Hunde europaweit geregelt und Erleichterungen für Hundehalter geschaffen.
So war es zum Beispiel bei Einreisen nach Großbritannien oder Schweden vor dem 1. Januar dieses Jahres von den dortigen Gesetzgebern vorgeschriebenm dass ein sogenannter "Titertest" nachgewiesen werden musste. Mit diesem Test wurde traditionell die Wirkung der Tollwutimpfung überprüft, wobei von der Blutentnahme bis zur möglichen Einreise dann oftmals eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten verging.
Seit dem 1. Januar 2012 reicht der Nachweis der Tollwutimpfung aus, und die Einreise kann 21 Tage nach der Impfung erfolgen. Diese vereinheitlichen Einreisebestimmungen gelten auch für Irland und Malta.
Weniger Angst vor Tollwut
Der Grund für die Vereinfachung ist, dass sich auch in diesen Ländern die früher berechtigte Furcht vor einer sich rasch verbreitenden Tollwuterkrankung in den vergangenen Jahrzehnten gelegt hat; denn mit einem neuen Impfsystem wurden derartige Tollwutepidemien vermieden.
Diese Regeln der EU-Verordnung mit dem Verzicht auf den Bluttest gelten für Tiere aus den EU-Ländern. Unverändert gültig sind die EU-Richtlinien zur Kennzeichnung eines Tieres mit Mikrochip und zur Verpflichtung, den EU-Heimtierpass mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Angemerkt sei, dass diese Regelungen maßgeblich für die vorübergehende Ein- und Ausreise gelten. Sonderregelungen gelten nach wie vor für den Fall, dass man einen Hund erstmals in ein EU-Land bringt, auch nach Deutschland. Diese Vorschriften haben sich mit dem neuen Erlass nicht geändert.
Privat oder gewerblich
Die EU-Richtlinien unterscheiden hier weiterhin zwischen einer Privatperson, die ein Tier nach Deutschland einführt und der gewerblichen Einführung von Tieren. Kriterien für die Unterscheidung sind die Zahl der eingeführten Tiere und die Angabe, ob ein Tier zum privaten Zweck in die EU und nach Deutschland gebracht wird oder um damit ein Geschäft zu machen. Im letzteren Fall gelten strengere Einfuhrvoraussetzungen, was die Anmeldung der Tiere, die vorzulegenden Papiere der Tiere und die tierärztlichen Pflichtuntersuchungen betrifft.
Erfreulich ist jedenfalls, dass auch die Europäische Union neben vielen anderen rechtlichen Bereichen die Tiere und natürlich auch deren Halter nicht vergisst. |
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Westfälische Rundschau vom 28.01.12
Kastrationsaktion des Tierschutzvereins
Der Tierschutzverein Groß-Dortmund führt vom 1. Februar bis 30. März eine Sterilisierungsaktion für die Katzen Bedürftiger durch. Nach Nachweis der Bedürftigkeit und der Zahlung eines Kostenanteils wird einem Tierarzt der Auftrag erteilt. Kosten: 45 Euro bei einer Katze und 30 Euro für Kater. Hinzu kommen 15 Euro bei einer Tätowierung per Mikrochip. Die notwendigen Behandlungsscheine sind in der Geschäftsstelle des Tierschutzvereins, Kleppingstraße 37, montags bis freitags von 10 bis 13.30 Uhr erhältlich. Weiter Infos: Tel: 81 83 96 |
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Ruhr Nachrichten vom 25.01.12
Dortmunder Tierseite
Samtpfoten kastrieren lassen
Der Tierschutzverein Groß-Dortmund will auch in diesem Jahr das durch unkontrollierte Vermehrung entstehende Katzenelend in Dortmund ein wenig lindern. Deshalb führt er vom 1. Februar bis 30 März eine Kastrationsaktion für Katzen durch. Diese Aktion richtet sich an bedürftige Bürger. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen und ein Teil der Kosten selbst übernommen werden.
Der Kostenanteil bei einer weiblichen Katze beträgt 45 Euro (inklusive Tätowierung im Ohr) und 30 Euro bei einem Kater (ebenfalls mit Tätowierung im Ohr). Mit Mikrochip kostet es 15 Euro zusätzlich pro Katze.
Gegen diesen Kostenanteil wird für einen der Tierärzte, die sich an der Aktion beteiligen, ein Behandlungsauftrag erteilt. Danach kann mit dem Tierarzt ein Termin vereinbart und das Tier kastriert werden. Weitere Kosten entstehen nicht.
Die Behandlungsscheine sind in der Geschäftsstelle des Tierschutzvereins, Kleppingstraße 37, montags bis freitags, 10 bis 13.30 Uhr erhältlich. |
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Ruhr Nachrichten vom 18.01.12
Tierrecht in der Praxis
Welpen nicht vom Händler
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes
NRW
Leider entdecken immer wieder findige Händler das Geschäft mit dem Verkauf von Hundewelpen. Aus großflächigen Geschäftsräumen heraus werden dann Hundewelpen aller Rassen mit hohem Werbeaufwand angeboten und verkauft. Nach außen hin wirken derartige Verkaufsstätten oftmals korrekt, sauber und seriös. Wenn man hinter die Kulissen schaut, offenbart sich, dass auf dem Rücken der jungen Hunde unter Hinnahme oftmals großen Leids reine Geschäftemacherei mit "süßen Hundewelpen" betrieben wird.
Ein großer Zoohändler in Duisburg hat sich auf diesen lukrativen Geschäftszweig spezialisiert und bietet ab Mitte Januar 2012 sozusagen sämtliche Welpen gewerblich zum Kauf an, wobei Rassehunde mindestens 800 Euro kosten sollen, Mischlinge gibt es ab 500 Euro.
Tierschützer aller Organisationen, insbesondere der auch hier zuständige Landestierschutzverband NRW, protestieren gegen diesen gewerblichen Welpenhandel. Es gibt genügend Züchter in Deutschland, von denen jeglicher Hund auch als Welpe gekauft werden kann - diese Tiere werden von privaten Züchtern liebevoll und mit viel Aufwand einzeln oder in kleinen Würfen großgezogen, medizinisch versorgt und gepflegt. Allerdings kosten diese Tiere wegen des erheblichen Aufwands bei Rassehunden oft 1500 Euro oder noch mehr.
Die Behauptung der gewerblichen Tierhändler, sie würden von deutschen privaten Züchtern kaufen, ist mit großer Skepsis zu betrachten. Es ist allseits bekannt, dass Tierhändler billig Tiere aus dem Osten Europas, die unter erbärmlichen Umständen aufwachsen, nach Deutschland transportieren lassen, wobei schon auf diesem Weg viele Tiere leiden und verenden.
Diese Tiertransporte erfolgen oftmals illegal unter Umgehung der für Tiertransporte in der EU geltenden EU-Richtlinien.
Keine Waschmaschinen
Da Tiere aber keine "Waschmaschinen" sind und nach dem Gesetz als Mitgeschöpfe betrachtet werden, gelten für sie zwar die zivilrechtlichen Regelungen des Kauf- und Sachenrechts, aber die Politik, Verbände und Bürger sollten es auf juristische Auseinandersetzungen gar nicht erst ankommen lassen, sondern vom privaten Züchter erwerben.
Die entsprechenden Züchter kann man sich von den örtlich ansässigen Tierschutzvereinen oder vom Landestierschutzverband NRW oder auch vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund nennen lasssen. |
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Ruhr Nachrichten vom 04.01.12
Tierrecht in der Praxis
Wenn zwei ein Pferd reiten
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW
Da der Pferdesport auf der einen Seite gerade auch unter jungen Menschen immer beliebter wird, andererseits aber auch ein sehr teures Hobby darstellt, hat sich in der Vergangenheit ein System der "Reitbeteiligung" entwickelt zwischen Pferdehaltern und Reitfreunden, die sich ein eigenes Tier nicht leisten können.
Der Eigentümer eines Pferdes schließt mit der interessierten Person einen Vertrag "sui generis", also eigener Art dahingehend, dass gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts das Pferd von dem Dritten geritten werden darf. Oftmals regeln die Vertragsparteien weitere Modalitäten, zum Beispiel an welchen Tagen und wie lange das Pferd vom Dritten ausgeritten werden darf und ob auch weitere Arbeiten, wie Säuberung des Stalls, Fütterung des Tieres und Ähnliches übernommen werden.
Fuß gebrochen
Da die Vertragsbeteiligten meist befreundet sind, werden darüber hinaus oft keine Regelungen schriftlich getroffen. Was geschieht aber, wenn es beim Reiten zu Schäden beziehungsweise Verletzungen der beteiligten Personen kommt? Einen derartigen Fall musste in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Nürnberg kürzlich entscheiden. Beim Absteigen nach einem Ausritt erschrak das Pferd aufgrund eines Geräusches und sprang zur Seite, direkt auf den Fuß der Frau, die das Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung ausgeritten hatte.
Für den hierdurch erlittene Bruch forderte die Reiterin von der Pferdeeigentümerin 3000 Euro Schadensersatz und 4000 Euro Schmerzensgeld und berief sich auf die Regelung des § 833 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach der Tierhalter für alle Schäden einzustehen habe, die durch sein Pferd entstanden sind.
Gericht wies Klage zurück
Das Gericht führte aus, dass grundsätzlich natürlich diese Schadensersatzregelung gilt, wies aber im aktuellen Fall die Schadensersatzansprüche zurück. Maßgeblich war das Argument, dass die Klägerin, wie eine Tierhalterin, während der Nutzungszeit unumschränkte Einflussmöglichkeiten auf das Pferd hatte.
Das Gericht wertete die Auswirkungen einer Reitbeteiligung wie eine "Tierhaltung auf Zeit", so dass also für diesen betreffenden Zeitraum die Inhaberin der Reitbeteiligung das Risiko von Eigenschäden durch das Tier selbst tragen muss.
Dies ist nicht mit dem Fall vergleichbar, wenn das Pferd auch im Rahmen einer Reitbeteiligung Schäden gegenüber Dritten, zum Beispiel Passanten oder sonstigen Reitern verursacht. Hier dürfte grundsätzlich die von jedem Reiter abzuschließende Reitversicherung haften, sio nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. |
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Ruhr Nachrichten vom 21.12.11
Tierrecht in der Praxis
Gefahr: Horten von Tieren
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW
Animal Hoarding, das sogenannte Tiere sammeln, stellt ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem dar. Untrügliche Anzeichen sind eine stetig wachsende Zahl von Tieren (entweder durch weiteren Zukauf oder unkontrollierte Vermehrung), eine tierschutzwidrige Unterbringung, sowie die fehlende Einsicht des Tierhalters, dass es den Tieren nicht gut geht. Ursache sind oft psychische Schwierigkeiten und Erkrankungen auf Seiten des Tierhalters, der falsch verstandene Tierliebe nicht mit den Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Haltung in Übereinstimmung bringen kann.
Ziel kann in solchen Fällen nur die schnelle Sicherstellung der Tiere durch die zuständige Behörde sein. Dies erfolgt während eines laufenden Verfahrens, also z.B. nach Erstattung einer Strafanzeige oder Ordnungswidrigkeitenanzeige entweder durch die Staatsanwaltschaft nach § 111 b StPO oder durch die Ordnungsbehörde nach § 46 I OWiG. Da diese Stellen nicht die personelle Struktur haben, große Tierhaltungen regelmäßig zu kontrollieren, sind sie darauf angewiesen, dass der besorgte Bürger, wenn er denn derartige Zustände irgendwo feststellt, schnell und sachgerecht informiert. Hierzu gehört die genaue Angabe des Ortes, möglichst die Anzahl der Tiere, eine Beschreibung des Zustandes der Tiere und weiteres Hintergrundwissen, soweit vorhanden.
Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde, meistens hier das Veterinäramt, prüfen dann im Rahmen einer Ortsbesichtigung, ob eine Straftat nach § 17 TierSchG vorliegt, ob also Tiere ohne vernünftigen Grund getötet werden oder ob ihnen erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden und inwieweit Ordnungswidrigkeiten nach § 18 TierSchG gegeben sind; also wird geprüft, ob vorsätzlich oder fahrlässig die Tiere nicht tierschutzgerecht gehalten werden.
In dringenden Fällen erlässt die zuständige Ordnungsbehörde Eilentscheidungen unter Anordnung sofortiger Vollziehung und rückt dann meistens bei vielen betroffenen Tieren mit Mitarbeitern der Tierschutzvereine und umliegender Tierheime an. Anschließend stellt sich das logistische Problem der Unterbringung der großen Tierzahlen. |
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WAZ vom 20.12.11
Kiska - Allein im neuen Zuhause
Allein in ihrem neuen, fünfmal größeren Zuhause präsentiert sich die Leoparden-Dame "Kiska". Ihr zukünftiger Lebensabschnittspartner "Timour" bekommt erst, wenn die Paarungszeit gekommen ist, Zugang zum neu gestalteten Gehege, das der Tierschutzverein und die Stadt dem Zoo spendiert haben. Amur-Leoparden sind von Natur aus Einzelgänger. Die Gattung rangiert mit an der Spitze auf der Liste der bedrohten Tierarten. Weltweit soll es gerade noch 30 geben, die in freier Wildbahn leben.
Mit Leopardin "Kiska" auf Du und Du
Margret Rose gehört zu Großkatzen-Fans
Zwei gute Nachrichten an einem Tag: In China ist zum ersten Mal wieder ein freilebender Amur-Leopard gesichtet worden. Im Dortmunder Zoo haben "Kiska" und "Timour" ihr neues Gehege übernommen.
Sie wollen etwas über Kiska wissen? Dann fragen Sie doch Margret Rose. Sie ist quasi auf Du und Du mit der jungen Amur-Leopardin, kennt ihre Lieblings-Aussichtspunkte, hat sie bei ihren ersten Klettertouren im fünf mal größeren Reich beobachtet. Hat ihr während der hektischen Bauphase oft genug beruhigend zugeredet. "Ich mag die beiden sehr", sagt Magret Rose und meint auch Timour, Kiskas künftigen Partner. Zweimal die Woche ist sie hier und dann magisch angezogen von den eleganten Tieren. "Man hat fast den Eindruck, dass da eine Beziehung entsteht" - wenn die Leopardin sich tatsächlich auf lockenden Zuruf zeigte..........
Gestern lockte sie eher ein rohes Stück Mittagessen. Dass das festgebunden war, um die scheue Großkatze vor die Kameras zu locken? Ärgerte Kiska nur kurzzeitig. Sie zahlte es mit gleicher Münze heim, verzichtete auf spektakuläre Sprünge, leckte sich genüsslich die Pfoten und zog sich dann zurück - bis der große Bahnhof vorm Gehege wieder abgerauscht war.
Der allerdings hatte gestern einen guten Grund: Mit einer Anschubfinanzierung seitens des Tierschutzvereins Groß-Dortmund von 20 000 Euro hatte die Stadt das Bauprojekt in einer Größenordnung von 150 000 Euro gestemmt. Hier haben die beiden Amur-Leoparden endlich Platz - genug um demnächst kleine "Leos" aufzuziehen. In der Paarungszeit werden dazu die zweijährige Engländerin und ihr ein Jahr älterer Kater aus dem französischen Mulhouse zusammen gelassen. Ansonsten sind Leoparden Einzelgänger.
Damit tragen die beiden Dortmunder mit dem gefleckten Fell zum Artenschutz bei: In freier Wildbahn zählt der Amur-Leopard zu den bedrohtesten Arten. In seiner Heimat, Nordsibirien, gibt es knapp mehr als zwei Dutzend freilebender Tiere.
"Natur- und Artenschutz gehören zu unseren Aufgaben", sagt die Vorsitzende des Tierschutzvereins, Erika Scheffer - übrigens ist der Dortmunder der einzige Tierschutzverein bundesweit, der seinen Zoo unterstützt, bestätigt Zoodirektor Brandstätter. Nach dem Gehege ist vor dem Gehege: Jetzt will der Tierschutzverein als Bauherr beim Erdmännchen-Domizil sein. |
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Ruhr Nachrichten vom 20.12.11
Großes Haus für Familie
Neues Gehege für die Amur-Leoparden wurde gestern offiziell im Zoo eröffnet
Das neue Haus ist groß und bietet alles, was man als Leopard so braucht. Das neue Haus war aber auch dringend notwendig geworden. Aus der alten Single-Wohnung mussten "Kiska" und "Timour" dringend raus es hat sich Nachwuchs angekündigt. Gestern war Umzugszeit - in das schicke, neue Familiendomizil.
Und was macht man nach einem gut gelaufenen Umzug? Man stärkt sich. Das war auch bei den Leoparden nicht anders, erst einmal musste das Pferdefleisch, das vom Ast hing, dran glauben. Das neue Domizil kann sich aber wirklich sehen lassen: Für 150 000 Euro ist jetzt in Zusammenarbeit des Dortmunder Zoos, dem Tierschutzverein Groß-Dortmund und der Stadt Dortmund so eine neue spezielle Heimat für "Kiska" und "Timour" entstanden.
Der Standort der neuen Leopardenanlage ist gleichgeblieben, die Räumlichkeiten sehen aber ein wenig anders aus. "Die neue Anlage ist fünf mal so groß wie die alte", erklärte Zoo-Direktor Frank Brandstätter. Auch sei die Ausstattung komplett erneuert worden.
Nachwuchs im Gehege
"Das Gehege bietet den Leoparden nicht nur zahlreiche Kletter- und Ruhemöglichkeiten, sondern einen plätschernden Brunnen zum Spielen", so Brandstätter. Die Anlage erfülle nun besondere statische Vorgaben, die für Leoparden erforderlich seien. Denn die Großkatzen würden auch die Käfig-Gitter hochklettern. Hier können sie das.
"Timour" und "Kiska" hätten nun die idealen Vorausssetzungen für eine erfolgreiche Zucht. Und anschließend verkündete der Zoo-Direktor noch eine frohe Botschaft für das neue Jahr. Und zwar gibt es den erhofften Nachwuchs im Leoparden-Gehege. Zur Freude aller, denn der Amur-Leopard zählt zu den bedrohtesten Großkatzen. In seiner nordsibirischen Heimat gibt es nur noch weniger als 30 Tiere, deren Fortbestand durch den Bau einer Pipeline dramatisch bedroht ist. "Diese schönen Tiere haben nur noch in Zoos eine Chance für die Zukunft", betonte Brandstätter.
Arterhalt
Für Erika Scheffer vom Tierschutzverein war die Bedrohung der Leoparden auch der entscheidende Faktor für das Projekt. "Auch der Natur- und Artenschutz gehört zu unseren Aufgaben." Und das nächste gemeinsame Projekt stehe auch schon an. "Wir werden 2012 die Erdmännchen-Anlage erneuern", so Scheffer. |
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City-Anzeiger vom 17.12.11
Kaninchen-Killer schlug wieder zu
Tierschutz: 500 Euro für Ergreifung des Täters
Stadtmitte. Mit großem Entsetzen reagiert Erika Scheffer, Vorsitzende des Tierschutzvereins, auf die brutale Tötung von vier Kaninchen in der Innenstadt. In der Nacht von Samstag, 10. Dezember, auf Sonntag waren die Tiere in einem Garten in der Poststraße umgebracht worden. "Besonders tragisch ist, dass diese Tiere einem zehnjährigen Jungen gehörten, den dieses schreckliche Ereignis noch lange beschäftigen wird", setzt Erika Scheffer jetzt zur Ergreifung der Täter eine Belohnung aus.
Denn die Tierschützer vermuten, das es sich bei den Kaninchenkillern um Anhänger einer okkulten Sekte handelt, zumal es Vollmond war und die Täter den Kopf eines Tieres mitgenommen hatten, möglicherweise als Symbol für rituelle Messen. Kaninchenhalter sind verunsichert.
Und erinnern sich mit Schrecken an nie gefasste Kaninchen-Killer. Immer nachts, meist bei Vollmond töteten sie 2008 bis 2009 fast 60 Kaninchen. Die Hälfte der Tiere wurde enthauptet. Eineinhalb Jahre dauerte die Reihe mysteriöser Tötungen von Kaninchen in verschiedenen Stadtteilen von Dortmund, aber auch in umliegenden Städten. Doch wer seine Kaninchen draußen hält, hat oft keine Möglichkeit sie geschützt im Haus unterzubringen, zumal die Tiere schon ein dickes Winterfell haben. Im neuen Fall an der Poststraße ist der Garten von außen nicht einsehbar. Beim Tierschutzverein fragte bereits eine besorgte Tierhalterin an, ob sie ihren Kaninchenstall im Garten überdachen sollte.
Sie vermutet, dass die Täter über Google Earth Kaninchenställe finden. Der Tierschutzverein stellt Strafantrag gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft.
Für Hinweise zur Ergreifung der Täter setzt der Tierschutz eine Belohnung von 500 Euro aus. Hinweise nimmt der Tierschutz unter Tel. 818396 entgegen. |
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Westfälische Rundschau vom 15.12.11
Belohnung für Hinweise auf Tier-Mörder
Schokiert über die brutale Tötung von vier Zwergkaninchen in der Dortmunder Innenstadt zeigt sich der Tierschutzverein Dortmund. Die WR hatte erstmals über einen neuen Fall von Kaninchen-Tötungen am Wochenende berichtet. "Besonders tragisch ist, dass diese Tiere einem Kind gehörten, das dieses schreckliche Ereignis noch lange beschäftigen wird, so Vorsitzende Erika Scheffer. Rechtsanwalt Peer Fiesel werde Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Tiere seien vermutlich Opfer ritueller Messen geworden. Der Verein lobt eine Belohnung von 500 Euro zur Ergreifung der Täter aus. Hinweise an 0231/818396. |
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Nord-Anzeiger vom 14.12.11
Die gute Tat
Tonnenweise Hilfe
Nicht in Euro sondern gleich in Tonnen kann die Spende von Freßnapf in Eving an den Dortmunder Tierschutzverein gerechnet werden. Über zwei Tonnen Futter für die Tiertafel konnte Erika Scheffer in Empfang nehmen. Bei der Übergabe mit anwesend waren auch Franz Pietschmann sowie Inhaber Ansgar Gräwe und Marktleiterin Kathrin Muschak. |
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Ruhr Nachrichten vom 07.12.11
Tierrecht in der Praxis
Probleme mit Freigängern
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW
Für so genannte Freigänger-Katzen gehört es zur täglichen Routine, dass sie über fremde Grundstücke streunen, auch zum Beispiel durch ein Fenster auf das Dach eines größeren Häuserkomplexes klettern. Manchmal suchen die Tiere auf ihren Streifzügen auch nachbarliche Dachgeschosswohnungen auf.
Dies verärgert oft dort lebende Familien wegen der Hinterlassenschaften der Tiere, zum Beispiel auf der Terasse.
Es ist auch schon vorgekommen, dass die Tiere mehrfach Wohnungen betreten. So klagte eine Familie vor dem zuständigen Landgericht auf Unterlassung, die Richter gaben der Klägerin teilweise recht und entschieden:"Die Beklagten werden verurteilt, ihre beiden Katzen so zu halten, dass diese nicht mehr in die Wohnung der Klägerin gelangen oder auf der Terrasse Verschmutzungen durch Kot hinterlassen".
Die Katzenbesitzer wurden also nicht dazu verpflichtet, alternative Haltungsformen zu wählen - ein Ausführen mit der Leine stellt keine tiergerechte Haltung dar, und das Herunterbringen der Tiere in den Garten ist oftmals auch nicht praktikabel, so die Richter. Den Katzen ist es mithin auch in diesem Fall weiterhin erlaubt, den eigenen Balkon und den gesamten Dachbereich zu nutzen.
Damit bleibt es für die Katzenbesitzer schwierig, die Tiere so zu verwahren, dass sie nicht entlaufen und letztlich doch wieder die Nachbarswohnung betreten können. Das Gericht hat im vorliegenden Fall keine Ordnungsstrafe angedroht, aber aufgrund dieser Entscheidung müssen die Tierhalter schnell eine Lösung finden.
Schwer zu beweisen
In diesen Fällen ist oftmals hochstreitig, welche Tiere betroffen sind, da selten die gestörten Mitbewohner exakt beweisen können, ob es sich wirklich um die Tiere des beklagten Mitbewohners handelt. Wenn allerdings - wie in diesem Fall - der Beweis eindeutig geführt werden kann, müssen sich die Katzenbesitzer Gedanken machen, wie sie diesen Beschränkungen gerecht werden können.
Nach Auffassung vieler Tierschützer ist die Gerichtsentscheidung problematisch und auch in Rechtsprechung und Literatur deshalb umstritten. Am einfachsten wäre es, die Räumlichkeiten so zu versperren, dass Tiere nicht eindrigen können. |
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Ruhr Nachrichten vom 01.12.11
Megascheck von Megazoo
Eine Spenden-Basketball-Wurfaktion bei Megazoo in der Borsigstraße 6 brachte 116 Euro - das Fachgeschäft stockte den Betrag auf 250 Euro auf und vergab zusätzlich eine 250-Euro-Futterspende. So übergaben Megazoo-Vertriebsmitarbeiter Daniel Welke und Leiter der Filiale im Indupark, Matthias Mlodoch, einen 500-Euro-Megascheck. Das Geld und die Futterspende kommen dem Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. zugute, Vorsitzende Erika Scheffer nahm den Scheck entgegen.
www.welke.de |
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Ruhr Nachrichten vom 23.11.11
Tierrecht in der Praxis
Tiere ohne Papiere
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes
NRW
Leider nimmt die Haltung von Wildtieren, Exoten, also geschützten Tierarten in deutschen Privathaushalten immer mehr zu. Wer geschützte Tierarten hält und keinen Herkunftsnachweis vorlegen kann, muss damit rechnen, dass die Tiere beschlagnahmt werden.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den weltweiten Handel von über 4000 Tierarten. Im Anhang I. werden 633 bedrohte Arten aufgelistet, für die ein Handelsverbot gilt - lediglich Nachzuchten dürfen sich in Privatbesitz befinden, für sie muss ein Herkunftsnachweis erbracht werden.
Konkretes Fallbeispiel
In einem konkreten Fall, entschieden vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen (Az.: 1 B 535/09) konnte ein Papageienhalter keine konkreten Nachweise erbringen, teilweise war die Nummer am Fußring nicht leserlich, oder Papiere konnten nicht dem Tier zugeordnet werden. Das OVG ordnete daher die Beschlagnahmung sämtlicher Vögel an.
Der Halter beschwerte sich im Verfahren unter anderem darüber, dass auch zwei Papageien beschlagnahmt worden waren, die im Anhang II. gelistet sind. Diese Tiere sind zwar auch schutzbedürftig, es besteht aber kein Handelsverbot. Für die dort aufgelisteten 4382 Arten ist ein Züchternachweis vorzulegen, oder eine Aus- und Einfuhrgenehmigung. Der Halter genügte bei seinen Nachweisen nicht den strengen Anforderungen, die das Gericht stellte.
Schlange beschlagnahmt
In einem anderen Fall ermächtigte das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az.: 3 K 1609/08) das zuständige Veterinäramt eine Schlange zu beschlagnahmen, weil die Unterlagen zur Besitzberechtigung die der Halter vorlegte, lückenhaft und in sich widersprüchlich waren.
Ein Schildkrötenbesitzer konnte zwar für ein Tier einen Kaufbeleg vorlegen, nicht aber den Nachweis, dass dieses Tier "in der Gemeinschaft" nachgezüchtet wurde.
An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass bei der Haltung exotischer Haustiere, wie Spinnen oder Schlangen, vor allem auch die Melde- und Kennzeichnungspflichten nach §§ 6 - 10 der Bundesartenschutzverordnung zu beachten sind. Der Landestierschutzverband NRW und auch der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Haltung exotischer Tiere in Privathaushalten generell ab. |
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Ruhr Nachrichten vom 09.11.11
Tierrecht in der Praxis
Vom Affen gebissen
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW
Häufig, gerade in fernen Ländern, werden Urlauber von Tieren verletzt. Reiseveranstalter sehen sich dann mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen konfrontiert.
So wurde ein Urlauber in Afrika auf seinem Weg vom Speisesaal in sein Zimmer plötzlich von einem Affen attackiert und in eine Hand gebissen, in der er eine Banane hielt. Als Entschädigung forderte der verletzte Urlauber vom Reiseveranstalter 1700 Euro Schmerzensgeld und 2041 Euro Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.
Die Klage wurde vom Amtsgericht Köln abgewiesen. Der Mann hatte den Affen zwar nicht absichtlich gereizt, doch die Reiseleitung hatte hinreichend vor aggressiven Affen gewarnt und auch im Hotel hatte es entsprechende Hinweisschilder gegeben.
Übernervöses Pferd
Erfolgreich war aber ein Urlauber, der auf einem Reitausflug mit einem ausgeliehenen Pferd zu Fall kam und sich verletzte. Da er aufgrund früherer Vorfälle beweisen konnte, dass das Pferd als "problematisch" einzustufen war, urteilte der Bundesgerichtshof, dass der Veranstalter dafür einstehen muss, dass die zur Ausübung einer Sportart erforderlichen Ausstattungen in geeigneter Weise zur Verfügung stehen. Ein übernervöses Reitpferd ist ungeeignet, so dass ein Reisemangel vorliegt.
Gefahr beim Streicheln
Anders wiederum reagiert die Rechtsprechung, wenn sich ein Urlauber von sich aus einem fremden Tier nähert, zum Beispiel um es zu streicheln, und dann zu Schaden kommt. So wollte ein neunjähriges Mädchen in Tunesien auf Urlaubsreis einen Esel streicheln, der abseits einer als kinderfreundlich bezeichneten Ferienanlage unbeaufsichtigt angepflockt war. Der Esel biss das Kind in die Hand. Das Oberlandesgericht Celle versagte einen Schmerzensgeldanspruch mit dem Argument, dass Reiseveranstalter und Hotelier ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hätten.
Unberechenbar
Auch wenn es sich bei den geschilderten Fällen wie immer um Einzelentscheidungen handelt, zeigt sich bei der rechtlichen Beurteilung durchgängig der "rote Faden": Tiere werden von Rechtsprechung und Gesetz immer als unberechenbar eingestuft. Das hat eben für den Menschen zur Folge, dass er immer achtsam und respektvoll den Umgang mit diesen Mitgeschöpfen suchen muss. |
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City-Anzeiger vom 29.10.11
"Für ein besseres Tierschutzgesetz"
Tierschutzverein fordert Novellierung
Dortmund. 25 Jahre ist es herm dass das Tierschutzgesetz neu gefasst wurde. Seit zehn Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
"An der realen Situation der Tiere hat sich seither jedoch wenig geändert" sagt Erika Scheffer, die Vorsitzende des Dortmunder Tierschutzvereins. "Wir fordern gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes", so Scheffer. Und da gibt es nach Ansicht des Tierschutzvereins noch einiges zu tun:
In der Landwirtschaft werden Schweine, Geflügel und Rinder für ihre Haltung "zurechtgestutzt". Mastkaninchen dürfen immer noch in engen Käfigen gehalten werden und Ferkel dürfen ohne Betäubung kastriert werden. Die Haltung von Tieren zur reinen Pelzgewinnung ist in Deutschland erlaubt, auch die nicht artgerechte Haltung von Tieren bei Wanderzirkussen. Auch Ansätze um der Problematik des Animal Hoarding, dem zwanghaften "Sammeln" von Tieren, zu begegnen, fehlen. |
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Ruhr Nachrichten vom 26.10.11
Tierrecht aus der Praxis
Tiere brauchen Anwalt
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes
NRW
Die Frage, wer im Tierschutz klagen darf, ist für das Schicksal ungezählter Tiere von großer Bedeutung. Es gibt zwar das Tierschutzgesetz, doch bislang mussten Tierschutzvereine mehr oder weniger ohnmächtig hinnehmen, wenn Tieren Leid und Qualen zugefügt wurden.
Bei geplanten tierquälerischen Großeinrichtungen (z.B. zur Massenhaltung von Schweinen) ist es bisher nicht möglich, Einwendungen aus Gründen des Tierschutzes einzureichen. Gegen bedenkliche Machenschaften der Industrie sind ebenfalls nur unmittelbar betroffene Tierhalter klageberechtigt.
Auch bleibt der Tierschutz außen vor, wenn Massentötungen aufgrund von Seuchenschutz angeordnet werden (vgl. Vogelgrippe, Schweinepest oder BSE-Krise). Schließlich gibt es bei der Genehmigung umstrittener Tierversuche keine wirksame Überprüfungsmöglichkeit durch Außenstehende.
Tiere können nicht klagen
Grundsätzlich können nur selbst betroffene Personen oder Vereinigungen gegen das Vorgehen von Behörden klagen. Die Tiere selbst können nicht klagen, sie sind naturgemäß nicht rechtsfähig. Sie brauchen einen Anwalt.
Doch selbst in Fällen schwerer Tierquälerei können Tierschutzverbände bislang nur Strafanzeigen erstatten oder bei begründeten Zweifeln am Behördenhandeln Dienstaufsichtsbeschwerden erstellen.
Das soll sich nun ändern. Die grün-rote Landesregierung in NRW hat den Entwurf einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage in den Landtag eingebracht, an dem auch der Verfasser dieser Zeilen mitgewirkt hat.
Waffengleichheit
Die Verbandsbeteiligung schafft die erforderliche Waffengleichheit im Verhältnis zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren. Während eine Entscheidung der Behörde zu Lasten der Tiernutzer durch Rechtsmittel angegriffen werden kann, ist umgekehrt bislang eine Entscheidung zu Lasten der Belange von Tieren nicht angreifbar.
Erfahrungen, die mit dem Verbandsklagerecht für Umweltverbände gemacht wurden, zeigen auch, dass anders, als Bedenkenträger oft unterstellen, es nicht zu einer Prozessflut kommt. Vielmehr prüfen die Behörden mögliche Argumente und Einwände der Verbände schon im Vorfeld viel gewissenhafter.
Es ist davon auszugehen, dass mit der derzeit vorhandenen Mehrheit im Landtag NRW nach entsprechender Anhörung von Sachverständigen am 9. November dieses Gesetz nach langjährigen Erörterungen verabschiedet wird. |
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Westfälische Rundschau vom 22.10.11
Leserbrief von Holger Over (Jugendgruppe Bärenbande)
zum Artikel über den Universal Circus Renz
Der Artikel der Kindernachrichten liest sich wie ein Werbebanner selbst. Alles ist zuckersüß und putzig. Die faszinierende Welt der Clowns und Dompteure ist voller Illusionen - auch über das in Wahrheit jämmerliche Leben der Zirkustiere. Sollte man Kindern heutzutage noch weismachen dürfen, dass Wildtiere wie Elefanten und Tiger Spaß daran haben, im Zirkus aufzutreten? Wenn die Kinder wüssten; wie das Leben der Wildtiere im Zirkus wirklich aussieht, welche Torturen sie außerhalb der kurzen Zeit erleiden, in der sie in der Manege das Publikum unterhalten müssen, dann würden sie entzaubert vom Mythos heile Zirkuswelt.
Stellen sie lieber die Vorzüge von Zirkussen hervor: die ohne Wildtiere sehr erfolgreich sind. Als Alternative sei zum Beispiel der diesjährige Weihnachtszirkus in Dortmund Flic Flac genannt.
Die Bundesärztekammer spricht sich mittlerweile ebenso für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aus, wie auch eine Mehrheit der Bevölkerung. |
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Ruhr Nachrichten vom 12.10.11
Tierrecht aus der Praxis
"Ich bremse auch für Tiere"
von Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes
NRW
Zehntausende Autofahrer bekunden mit dem Aufkleber "Ich bremse auch für Tiere!", ihre Tierliebe auch im Straßenverkehr. So verständlich und wünschenswert diese Rücksichtnahme im Straßenverkehr aus tierschützerischer Sicht ist, gilt es zu beachten, dass derjenige, der diesem Grundsatz folgt, sich damit in eine rechtliche "Grauzone" begibt.
Es gibt noch keine gesetzlichen Regelungen und auch keine allgemein gültigen Urteile, ob, wann und wo für Tiere gebremst werden darf bzw. muss. Ganz allgemein gilt der Leitsatz, dass je größer ein auf der Straße auftauchendes Tier ist, umso eher eine Bremsaktion rechtlich anerkannt wird, weil natürlich auch das Auffahren auf ein größeres Tier, höhere Schäden für Mensch und Tier und nachfolgende Fahrzeuge entstehen lässt. Letztlich entscheidet aber der jeweilige Richter des örtlich zuständigen Gerichts nach Einzelfall.
Das Landgericht Paderborn entschied kürzlich zu Gunsten eines Autofahrers, der für eine plötzlich über die Straße laufende Katze so stark bremste, dass eine hinter ihm fahrende Frau auffuhr.
Richterspruch
Die Richter stellten sich auf den Standpunkt, dass innerhalb ländlicher (!) Ortschaften jederzeit mit Tieren auf dem Verkehrsweg gerechnet werden müsse (LG Paderborn 5 S 181/00). Sie verurteilten die PKW-Haftpflichtversicherung der auffahrenden Frau zur Regulierung des Schadens in Höhe von ca. 5000 Euro.
Die Richter vertraten die Auffassung, dass gerade in ländlich strukturierten Orten jedermann ständig mit Haustieren auf der Straße rechnen müsse, wobei dies auf freier Strecke ganz anders aussehe. Hier nämlich müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen, was in dem Sekundenbruchteil einer verkehrsrechtlichen Gefahrensituation immer sehr schwierig sein dürfte.
Noch kein Grundsatzurteil
Eine entsprechende allgemeine Rechtssprechung oder ein Grundsatzurteil für den Großstadtverkehr bzw. die Fahrbahnen außerhalb geschlossener Ortschaften existiert noch nicht, wäre aber einmal wünschenswert. |
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Ruhr Nachrichten vom 28.09.11
Tierrecht in der Praxis
Wenn das Amt einschreitet
von Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes
Wer Tiere misshandelt, dem können Polizei und Ordnungsamt das Tier wegnehmen. Wenn der Halter sich dann gegen den entsprechenden Bescheid des Ordnungsamtes (Veterinäramtes) wehrt, muss das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Einziehung entscheiden.
In einem Fall hatten Nachbarn einen Tierhalter wiederholt bei den Ordnungsbehörden angezeigt. Sein Schäferhundmischling sei unterernährt, werde häufig geschlagen und misshandelt. Das Ordnungsamt kontrollierte mehrmals und stellte fest, dass das Tier zwar dünn, aber nicht abgemagert war, der Eindruck zufrieden stellend - bis auf eine acht Zentimeter große nässende Hautveränderung. Daraufhin ordnete der Amtstierarzt die Einziehung und Unterbringung des Tieres ins Tierheim an.
Das Verwaltungsgericht versuchte nunmehr zu ermitteln, ob tatsächlich Misshandlungen vorlagen und in welcher Weise. Eine anonyme Anruferin hatte der Behörde mitgeteilt, das Tier würde öfter geschlagen und aus der Nase bluten. Ein Zeuge berichtete, er wisse vom Hörensagen, dass der Hundehalter bereits mit den Welpen sehr aggressiv und dominant umgegangen sein soll.
Der Amtstierarzt selbst hatte zwar die Abmagerung aber keine Gefährdung festgestellt und sich maßgeblich auf die übermittelten Aussagen des Zeugen und der Anruferin im Bescheid berufen. Das Gericht stellte dann mit Hilfe eines Sachverständigen fest, dass das Tier zwar ängstlich, aber gesund war.
Wegen fehlender verlässlicher Aussagen entschieden die Richter, dass die Fortnahme des Tieres rechtswidrig war. Die Richter hielten dem Amtstierarzt vor, er hätte eigene Ermittlungen anstellen müssen, statt sich auf anonyme Zeugen zu verlassen.
Damit das in das Grundgesetz aufgenommene Staatsschutzziel Tierschutz die richtige Beachtung findet, ist es erforderlich, dass Zeugen, wenn sie kriminelles Fehlverhalten gegenüber Tieren mitbekommen, Polizei, Veterinäramt oder der Staatsanwaltschaft konkrete, verlässliche, exakt bestimmbare Aussagen machen, die auch bewiesen werden können. Dazu gehören Angaben zu genauen Zeitpunkt, zu Ort, Art und Weise sowie Folgen der Misshandlung und zu Zeugen mit Vornamen, Nachnamen und Adressen. |
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Ausstellungsreif
Statt einer Feier zum 60-jährigen Bestehen des Tierschutz-Vereins, hat sich der Verein entschieden, den Bürgern die bisherige Tierschutzarbeit mit einer Ausstellung in der Berswordthalle (noch bis zum 28. September) näherzubringen. Interessierte sind willkommen. |
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City-Anzeiger vom 24.09.11
Ausstellung des Tierschutzvereins
Stadtmitte. Eine Ausstellung zum 131-jährigen Bestehen des Tierschutzes Groß-Dortmund bringt die Arbeit des Vereins näher. Aufgebaut ist die Ausstellung noch bis Mittwoch (28.) in der Berswordt-Halle. |
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Ruhr Nachrichten vom 14.09.11
Tierrecht in der Praxis
Streit mit Vermietern übers Haustiere
von Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes
Immer wieder kommt es zu tiefgehenden, auch zweitinstanzlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über die Frage, ob ein Haustier (Hund, Katze, Fische, Hamster, Waschbären) gehalten werden darf oder nicht. Dies geht sogar so weit, dass zu meinem Erstaunen ein großes Dortmunder Wohnungsunternehmen mitteilt, sich generell dazu entschlossen zu haben, Hunde- und Katzenhaltung zu untersagen. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Ein Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten, eine Klausel "die Haltung von jeglichen Tieren ist untersagt" ist unwirksam. Dies hat schon der Bundesgerichtshof 2006 entschieden (Az. VIII ZR 34/06). Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter nachweisbarer Störung durch das Tier untersagen.
Grundsätzlich gilt allgemein, dass der Vermieter nur das Halten größerer Tiere untersagen darf, Kleintiere darf der Mieter in angemessenem Rahmen immer halten, wobei als größere Tiere Katzen und aufwärts Hunde, Wickelbären oder bei artgerechter Haltung unter Umständen auch Waschbären in Betracht kommen; als Kleintiere werden Fische, Hamster, Schildkröten etc. angesehen. Allerdings ist zu beachten, dass ein Vermieter auch die Haltung von Kleintieren dann untersagen darf, wenn die ihrer Art nach geeignet sind, Mitbewohner zu belästigen, dies kann etwa bei Ratten gelten.
Umstritten ist, inwieweit bei Tierhaltung ein Gleichbehandlungsgebot greift. Was ist, wenn der Vermieter anderen Mietern die Hundehaltung erlaubt hat? Muss er dies dann auch dem neuen Antragsteller genehmigen? Diese Frage wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt. Hier sind sich die Juristen nur insoweit einig, als jedenfalls ein Vermieter nicht aus Schikane, also willkürlich dem einen Mieter die Tierhaltung erlauben und dem anderen diese verbieten darf.
Trotz Erlaubnis kann eine maßlose Tierhaltung einen (fristlosen) Kündigungsgrund darstellen, zum Beispiel bei Haltung von 15 Katzen. Hier ist aber immer auf den Einzelfall abzustellen.
Unterlassungsklage
Grundsätzlich gilt auch, dass der Vermieter bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, erst einmal Unterlassungsklage hinsichtlich der Tierhaltung erheben muss, so dass in diesem Verfahren dann geprüft wird, ob überhaupt ein Anspruch im konkreten Einzelfall besteht, die Tierhaltung zu untersagen.
Grundsätzlich sollte aus tierschützerischer Sicht jeder Tierfreund bei Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter die Art und Anzahl der erlaubten Tiere konkret aushandeln, weiterhin sollte er dafür sorgen, dass die von ihm gehaltenen Tiere möglichst niemanden stören. |
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Ruhr Nachrichten vom 31.08.11
Tierrecht in der Praxis
Wenn Pferd vors Auto läuft
von Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes
Es geschieht leider häufig, dass Pferde, warum auch immerm ihre Weiden verlassen. Dann kommt es oftmals zu Kollisionen mit einem Auto, wobei die Tiere oft erheblich verletzt werden, am Auto erheblicher Sachschaden entstehen kann und auch die Fahrer sich gegebenenfalls verletzen können. Regelmäßig stellt sich dann die Frage, wer die Schuld trägt - der Fahrer oder der Pferdehalter?
Grundsätzlich ist immer auf den Einzelfall abzustellen, so dass hier keine allgemein gültigen Beurteilungen möglich sind. Allerdings haben unbeaufsichtigt freilaufende Pferde auf der Straße nichts zu suchen, so dass den Pferdehalter immer eine Schuld trifft, wenn er die Entweichung des Tieres von der Koppel oder aus dem Stall zu verantworten hat.
Weidezaun zu niedrig
Im hier angesprochenen Fall erklärte das Oberlandesgericht Hamm in 2. Instanz, dass der Weidezaun nicht ausreichend war. Es waren zwei waagerechte Stromleiter in einer Höhe von 70 und 120 cm gezogen, wobei die untere Leitung so hoch angebracht war, dass ein junges Pferd darunter hinweg kriechen konnte, die obere Leitung war zu niedrig über den Boden befestigt worden, so dass ein Pferd ohne große Mühe darüber springen konnte. Da nicht zu klären war, auf welche Weise es dem Pferd gelungen war, die Weide zu verlassen, wies das Gericht der Pferdehalterin aufgrund der ungenügenden Umzäunung zur Hälfte eine Mitschuld zu
Je zur Hälfte schuld
Interessant ist hier die Argumentation des Gerichts, das den Autofahrer für ebenso mitschuldig erklärte, weil er gegen das "Sichtfahrgebot" verstoßen hatte. Danach muss sich jeder Fahrzeugführer im Straßenverkehr so verhalten, dass er mit der gebotenen Vorsicht "auf Sicht" fährt, also seine Fahrgeschwindigkeit den sichtbaren Ereignissen anpasst, wovon das Gericht im hier berichteten Fall als nicht gegeben ausging.
Wäre der Fahrer hier hinreichend vorsichtig gefahren, hätte er das Pferd rechtzeitig bemerken und seine Fahrweise so einrichten können, dass der Unfall verhindert worden wäre. Der Einwand, dass selbst in einer Großstadtgegend der Fahrer nicht mit freilaufenden Pferden rechnen müsse, greift demnach nicht. Auch in einer Stadt wie Dortmund muss man sich entsprechend auch auf derartige Gefahren im Straßenverkehr einstellen (vergl. OLG Hamm Az.I-6 U 45/09). |
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Ruhr Nachrichten vom 31.08.11
Kurz berichtet
Tierschutzverein nicht Nießnutzer
Der Tierschutzverein Dortmund legt Wert auf die Feststellung, dass er nicht Nießnutzer der "Derby-Battle" im Internet zwischen BVB- und Schalke-Fans ist. Wie berichtet, haben zwei Schalker Fans die Idee nach dem letzten Revierderby aus der Taufe gehoben. Die Anhänger der beiden Vereine messen sich bei dieser Initiative in ihrer Spendenbereitschaft für den Tierschutz. |
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Ruhr Nachrichten vom 24.08.11
BVB gegen Schalke für den Tierschutz
Eine tierisch gute Idee hatten zwei Schalker Fans nach dem letzten Revierderby. Auf dem Weg vom Stadion zum Auto wurden sie von Mitgliedern des Tierschutzvereins um eine Spende gebeten. Schnell wurden die letzten Cents zusammengesucht und gespendet. Auf die Frage, wer denn mehr gibt, kam schnell die Antwort: "BVB-Fans". Daraufhin entschlossen sich die Schalker, ihre gekränkte Ehre zu verteidigen und organisierten eine friedliche "Derby-Battle" im Internet zugunsten der Tierschutzvereine in Dortmund und Schalke.
Sponsoren stellten als Hauptgewinn zwei neue Autos zur Verfügung. Für die Dortmund-Spenden eine Seat Ibiza, für die Schalke-Spende einen VW-Polo. Für jeden Euro Spende gibt´s im Internet eine Gewinnnummer. Aus allen Spendern wird dann der Gewinner gezogen. Der Wettbewerb läuft bis zum 25.11. Der Gewinner wird dann beim Derby zwischen Borussia Dortmund und Schalke 04 bekannt gegeben.
Die Schirmherrschaft hat Reporter-Legende und Schalker Manni Breuckmann übernommen. Er selbst hat einen Hund, einen Bearded Collie namens Camillo. |
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Ruhr Nachrichten vom 17.08.11
Tierrecht aus der Praxis
Hunde anschnallen?
von Peer Fiesel, Präsident des Landestierschutzverbandes NRW und Rechtsanwalt
Gerade in der Ferienzeit verreisen viele Mitbürger mit dem PKW und fahren hierbei auch weite Strecken. Eine Gurtpflicht für Menschen ist gesetzlich bekannt. Eine Gurtpflicht für Tiere, insbesondere Hunde, aber auch andere mitgeführte Tiere, existiert nicht.
Nach § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss aber ein Autofahrer sein Fahrzeug so sicher durch den Straßenverkehr bewegen, dass seine Sicht und das Gehör nicht etwa durch Tiere oder Ladung beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht leidet.
Tiere, natürlich auch Hunde, gelten verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Wer sein Haustier im Auto transportiert und nicht oder nicht ausreichend sichert, kann ohne jegliche weitere Prüfung mit einem Bußgeld bis zu 35 Euro belegt werden. Wenn der Fahrer eine konkrete Gefährdung durch unterlassene Sicherung seines Tieres hervorruft und dies der Ordnungsbehörde oder der Polizei auffällt, können bis zu 50 Euro Bußgeld fällig werden und drei Punkte in Flensburg.
Hintergrund dieser Sicherungspflicht ist, dass gutachterliche Untersuchungen ergaben, dass schon bei einem Aufprall mit Tempo 50 ein Hund mit 20 Kilo Gewicht zu einem "Geschoss" im Pkw wird, mit einer Durchschlagskraft von rund 600 Kilogramm.
Neben der Sorge vor einer bußgeldrechtlichen Verfolgung sollte jedoch stärker das Wohlergehen des Tieres im Vordergrund stehen. Hunde gehören danach nicht auf den Beifahrersitz. Wie nun eine richtige Sicherung vorgenommen wird, schreibt das Gesetz vor. Einfache Trennnetze reichen aber nicht aus, besser sind spezielle Hundeboxen, besondere Hundegurte und auch fachlich gefertigte Trenngitter.
TÜV-geprüftes Geschirr
Es ist zu empfehlen, Autosicherheitsgeschirr für Tiere nur zu nutzen, wenn dieses mit einem TÜV-Zeichen zertifiziert ist. Hier geben sowohl der ADAC als auch weitere Verkehrsorganisationen ebenso wie Tierschutzvereine fachliche Auskunft, was im Einzelfall das beste Sicherungsmittel ist.
Wenn ein Fahrzeugführer gegen diese Verpflichtungen verstößt und dadurch nicht nur dem Tier (was schlimm genug ist) sondern auch Mitfahrern oder Dritten Schaden zufügt, muss er möglicherweise Schadenersatz leisten oder kann wegen Mitschuld eigene Versicherungsansprüche verlieren. |
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Ruhr Nachrichten vom 03.08.11
Tierrecht aus der Praxis
Kastrationspflicht für Katzen
von Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW
Immer mehr Gemeinden in NRW und viele Tierheime klagen über eine Überpopulation von aufgenommenen, herrenlosen Katzen. Es handelt sich oftmals um Streuner, also Gruppen von verwilderten Hauskatzen, die durch das Gemeindegebiet streifen.
Völlig unabhängig von der Frage, ob die Gemeinde für die Aufnahme und Versorgung der herrenlosen Katzen verantwortlich ist, sind sich Tierschützer darüber einig, dass eine generelle Kastrationspflicht für solche Katzen eingeführt werden sollte.
Immer mehr Gemeinden haben auch schon entsprechende Satzungen für das Gemeindegebiet erlassen, so Paderborn, Schwerte, Leverkusen und Düsseldorf. Inhalt dieser Satzung oder Verordnung ist, dass Tierhalter, die ihre Katzen frei herumlaufen lassen, die Tiere kastrieren und mit einem Chip markieren lassen müssen.
Neben den Besitzern sollen auch die Tierfreunde zur Kasse gebeten werden, die regelmäßig frei lebende Katzen füttern. Dies entspricht im Übrigen der insoweit geltenden Rechtsprechung, wonach diejenige Person, die sich um Tiere kümmert, sie z.B. füttert, pflegt und versorgt, auch wenn sie nicht zu Hause aufgenommen werden, sich als Tierhalter aufführt und damit auch haftet.
Lediglich wer nachweisen kann, dass er Rassekatzen zur Zucht hält, kann eine Ausnahme von dem Gebot beantragen.
Auch die Landesregierung, hier insbesondere das Ministerium des Umweltministers Remmel, unterstützt grundsätzlich die Einführung einer kommunalen Kastrationspflicht für Katzen. Die Katzen vermehren sich in der Freiheit sehr stark, so dass es eben zur Überpopulation kommt. Dadurch entstehen oft Krankheiten, auch verletzen sich die Tiere aufgrund von Revierkämpfen häufig und stellen insoweit eine Gefahr für andere Tiere dar.
Gerade in Großstädten wie Dortmund sollte einer unkontrollierten Vermehrung Einhalt geboten werden, damit eben Krankheiten, Tierseuchen und die entsprechenden Belastungen der Umwelt und Tierwelt gar nicht erst entstehen. Auch der Städtetag wird sich langfristig sicherlich dieser Forderung anschließen.
Die Tierschützer in Bund und Land und der Tierschutzverein in Dortmund empfehlen den Kommunalpolitikern, auch für Dortmund eine derartige Kastrationspflicht per Rechtsordnung oder Satzung einzuführen. |
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Westfälische Rundschau vom 30.07.11
Hundevermittlung ein Erfolg
Projekt des Tierschutzvereins gibt "Kampfhunden" ein Zuhause
"Listenhunde": Dieser Begriff ist ungefähr so weit verbreitet, wie eben diese Hunde selbst im Vergleich zu anderen bellenden Vierbeinern. Im Volksmund werden sie "Kampfhunde" genannt: Staffordshire, Bulldoggen, Rottweiler. Und haben sie erstmal keinen Besitzer mehr, sind sie nur schwer zu vermitteln.
Ein Projekt des Tierschutzvereins unterstützt die Vermittlung dieser Hunderassen: "Nicht die Hund selbst sind das Problem, sondern eher passende Besitzer zu finden", sagt Karola Gaidies vom Tierschutzverein.
Das Angebot: Wer einen Hund übernehmen möchte, bekommt bis zum Ende des Hundelebens vom Tierschutzverein die Hundesteuer, Kosten für den Tierarzt sowie Versicherungskosten erstattet, denn eine Haftpflichtversicherung ist für einen Listenhund Pflicht. Unsere Zeitung berichtete über den Anlauf des Projekts vor einem halben Jahr, und bis heute konnten 10 von 22 Hunden bundesweit vermittelt werden. Zu allen Haltern wird Kontakt gehalten: "Unser Leiter hat eine ganze Mappe voll mit Fotos und Briefen", sagt Gaidies. Die Vierbeiner wurden nicht an die Erstbesten vermittelt: Neben Probespaziergängen und einem Verhaltenstraining, welches testet, ob Hund und zukünftiges Herrchen zusammen passen, wird auch ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert. "Es war schwierig, die richtigen Interessenten herauszufiltern. Wir haben auch Leute abgewiesen." Viele der neuen Halter hätten schon mindestens einmal einen großen Hund oder auch Listenhund gehabt und würden so auch die nötige Erfahrung mitbringen.
Die Chancen stehen gut, dass auch die übrigen Hunde vermittelt werden und somit einen Lebensabend ohne Käfig verbringen können. |
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Westfälische Rundschau vom 29.07.11
Tierheim voll - aber weniger Tiere werden ausgesetzt
Mit der Ferienzeit beginnt die Leidenszeit für Haustiere? Sie werden vor die Tür gesetzt, während Herrchen und Frauchen in den Urlaub fahren? "Das ist ein Irrglaube", sagt das Tierschutzzentrum in Dortmund. Die Wahrheit ist: über das ganze Jahr werden kontinuierlich Tiere ausgesetzt, das sei nicht auf bestimmte Wochen oder Abschnitte im Jahr beschränkt.
Die Zwinger sind voll. "Wir haben 84 Katzen, 22 Kleintiere (Nager und Vögel) und 71 Hunde." - Alles Fundtiere: "Tiere, die von Privat abgegeben werden, könnten wir gar nicht annehmen". erklärt eine Mitarbeiterin des Tierschutzzentrums. Es sei einfach kein Platz da. Für solche Fälle hat das Tierheim eine Pinnwand zur Vermittlung eingerichtet, an der die abzugebenden Tiere aufgeführt werden.
Und auch wenn sich das alles nicht sehr positiv anhört: Der allgemeine "Trend zum Aussetzen" geht zurück. Das sei, vor allem bei Hunden, auf ein Landes-Hundegesetz NRW zurückzuführen, welches unter anderem besagt: Alle Hunde über 40 cm Schulterhöhe müssen mit einem digitalen Chip versehen sein, in dem der Name des Halters gespeichert wird. Der ist so feststellbar.
Und: "Auf das Aussetzen eines Hundes stehen bis zu vier Monate Freiheitsstrafe", erklärt Erika Scheffer vom Tierschutzverein. Katzen werden teilweise tätowiert oder gechipt und sind so ebenfalls zurückzuverfolgen.
Viele Menschen nutzen inzwischen auch verstärkt das Angebot von Internet und Tierverbänden, um ihre Tiere in neue Hände weiterzuvermitteln, statt sie einfach vor die Tür zu setzen. |
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Ruhr Nachrichten vom 25.07.11
Platz für Tauben gesucht
Tierschutzverein und City-Ring wollen muntere Vermehrung der Tiere eindämmen
"Schau, die Sonne ist warm und die Lüfte sind lau, Geh mer Tauben vergiften im Park!" Der makabre Liedklassiker von Georg Kreisler wäre eine eher drastische Lösung für die Taubenplage in der Stadt, dazu nicht mehr erlaubt und für Tierschützer wie Erika Scheffer eh völlig indiskutabel. Ihr Vorschlag: ein Taubenschlag für die City.
"Wir suchen schon seit Jahren einen Standort für einen Taubenschlag", sagt die Vorsitzende vom Tierschutzverein Groß-Dortmund. Doch wenn sie Hauseigentümer anspreche, bekomme sie immer die Antwort: "Nicht bei uns." "Dabei profitieren doch auch die Hauseigentümer, wenn weniger Tauben da sind", meint Scheffer. Denn die Hinterlassenschaften der Tiere haben es in sich: Der aggressive Kot ist nicht nur unhygienisch. Er greift neben Autolacken sogar Häuserfassaden an.
In Axel Schroeder, Vorsitzender des City-Rings, hat Erika Scheffer nun einen Mitstreiter gefunden. In seinem jüngsten Rundschreiben an die Mitglieder hat er einen Aufruf in Sachen Taubenschlag gestartet: "Wer in der Innenstadt auf seinem Dach oder im Dachgeschoss Platz dafür hat, möge mir bitte Bescheid sagen", schreibt er. Gemeldet hat sich bisher niemand. "Damit habe ich auch nicht gerechnet", sagt Schroeder. Die Hauseigentümer hätten Angst, "dass ihnen alles zugedreckt wird".
Der Taubenschlag soll ähnlich funktionieren wie der Taubenturm am Stadtgarten und die Population im Zaum halten. Zwischen 3000 bis 5000 Tauben tummeln sich in der Innenstadt, schätzt Erika Scheffer. Und die wollen sich munter vermehren. Die Weibchen legen alle 20 Tage ein Ei. Der Taubenturm hat 28 Nistplätze. Mitglieder vom Tierschutverein füttern dort täglich die Vögel mit Spezialfutter, damit sie den Turm annehmen und dort brüten. Alle 14 Tage wird das Häuschen, das offenbar BVB-Fans zwischenzeitlich schwarzgelb gestrichen haben, von den Mitarbeitern des Tierschutzvereins gereinigt und die dort gelegten Eier gegen Gipseier ausgetauscht. "Diese Methode wird bereits jahrelang erfolgreich in den Fassaden z.B. bei Karstadt praktiziert", so Scheffer. Interessant findet sie, dass mindestens jede siebte Taube beringt ist, d.h. von einem aufgelassenen Flug nicht in ihren Heimatschlag zurückgefunden hat. Resolut hat sich schon die Brieftaubenzüchter um Spenden für die Futterkosten gebeten. 100 Euro hat´s gegeben. Die beringten Tiere würden sich auch nur ungern einfangen lassen: "Entweder landen sie dann im Schlag oder in der Suppe - da bleiben sie lieber hier", kann Scheffer den Widerstand der Tiere nachvollziehen. Sie hat sich schon vor vielen, vielen Jahren resolut Jägern in den Weg gestellt, die frühmorgens die Tauben von den Dächern am Westenhellweg schießen wollten.
Leider ist auch nichts aus der Geburtenbegrenzung mittels Pillen geworden. Drei Jahre Forschung wurden in ein Medikament investiert, die ersten Tests seien vielversprechend ausgefallen, aber die Zulassung habe es dann doch nicht gegeben, weiß Scheffer und findet das sehr bedauerlich.
Wer übrigens meint, Tauben zu füttern, sie tierfreundlich, irrt: "Pommes, Brot und Ähnliches sind für die Tauben gesundheitsschädlich, das sie eigentlich Körnerfresser sind", weiß die engagierte Tierschützerin. Und wer beim Füttern von den Citystreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld ab 15 Euro rechnen. |
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Ruhr Nachrichten vom 20.07.11
Tierrecht aus der Praxis
Gericht schützt Hund vor Hund vor Frauchen
von RA Peer Fiesel
Kürzlich klagte eine 49-jährige Hundebesitzerin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Rückgabe ihres Jack-Russel-Rüden, berichtet Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW. Das zuständige Ordnungsamt und die städtischen Veterinärmediziner hatten das verstörte und verängstigte Tier sichergestellt, nachdem Nachbarn die Hundehalterin angezeigt hatten, weil sie ihren Hund immer wieder geschlagen und getreten hatte. Es wurde sogar festgestellt, dass dem Tier ein Ohr abgebissen worden sei - die Hundehalterin bestritt die Vorwürfe, das Verwaltungsgericht musste in der Sache entscheiden.
Die zuständige Ordnungsbehörde ist nach dem Tierschutzgesetz ermächtigt, tierschutzwidrige Zustände zu unterbinden. Dazu darf die Behörde, einzelne Maßnahmen anordnen, insbesondere zur Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres. Das Gesetz hat grundsätzlich das Ziel, das Tier - wenn nötig mit Auflagen - beim Halter zu lassen.
Dazu gehört zum Beispiel, dass er das Tier nicht im Auto halten oder ein krankes Tier nicht zusammen mit gesunden halten darf. Ist aus Sicht der Behörde abzusehen, dass der Halter eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Haltung des Tieres nicht sicherstellt, kann die Behörde die Wegnahme des Tieres anordnen und das Tier weiterveräußern oder an Dritte übergeben.
Darüber hinaus kann die Behörde einem Halter, der wiederholt betreuten Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zufügt oder auch den Haltungsgrundsätzen erstmalig grob zuwiderhandelt, das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeden Art untersagen.
Wichtig ist aber, dass Behörde und Gericht hinreichend Beweise für Misshandlungen eines Tieres haben müssen. Den Verwaltungsgerichten genügt es nicht, wenn zum Beispiel dem Amtstierarzt anonyme Zeugenaussagen übermittelt werden. Wenn etwa Nachbarn berichten, ein Tierhalter misshandle seinen Hund oder seine Katze.
Zeugen befragen
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder der Veterinärämter müssen sich durch eigene Ermittlungen (Befragung von Zeugen, Untersuchung des Tieres auf Verletzungen hin, gegebenenfalls auch über mehrere Wochen hinweg) von den Tatsachen überzeugen.
Im anfangs erwähnten Fall reichten den Richtern die von der Ornungsbehörde vorgelegten medizinischen Aussagen und Berichte in Verbindung mit den Aussagen der anzeigenden Nachbarn aus, so dass die Hundehalterin ihr Tier nicht zurückbekommen hat.
Wer also, auch in Dortmund mitbekommt, dass Tiere misshandelt werden, sollte eine klare detaillierte Anzeige zur Ordnungsbehörde machen. Auch eine Meldung an den Tierschutzverein wird sachgerecht bearbeitet und weitergeleitet. |
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Ruhr Nachrichten vom 06.07.11
Mit Trillerpfeife gegen Jagd
Gegen den möglichen Abschuss von Teilen der stattlichen Fuchs-Population rund um den Westfalenpark (wir berichteten) spricht sich die Vorsitzende des Tierschutzvereins Groß-Dortmund, Erika Scheffer, aus.
"Sollten die Füchse bejagt werden, werden wir uns mit allen Kräften dagegen stark machen - und wenn wir unsere Jugendgruppe mit Trillerpfeifen dorthin stellen." Nach Ansicht der Tierschützerin regele die Natur, wie viele Füchse sich in einem Revier aufhalten. "Die Fehe jagt ihre Jungen weg, sobald sie alt genug sind. Die suchen sich dann ein eigenes Revier."
Viel schlimmer seien die Umstände, die das Gedeihen der Füchse in der Nähe der Bundesstraße 1 begünstigen. Wie berichtet, finden die Tiere unterhalb des Amprion-Gebäudes ausreichend Futter, weil Vögel gegen die verspiegelte Glasfassade fliegen und abstürzen. "Hier muss der Besitzer des Gebäudes Maßnahmen ergreifen, dass dieses Vogelsterben aufhört", sagte Scheffer.
Anwohner hatten berichtet, dass es in letzter Zeit häufiger zu unangenehmen Begegnungen mit den Füchsen gekommen sei. Die Population war angewachsen, weil bis zum 15. Juni eine Schonzeit galt. |
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Ruhr Nachrichten vom 06.07.11
Tierrecht aus der Praxis
Aussetzen verboten
von RA Peer Fiesel
Die Sommerferien stehen vor der Tür - und mit ihnen auch immer wieder Haustiere, die Halter oder Betreuer ausgesetzt, fliegen, entlaufen oder einfach schutzlos zurückgelassen haben.
Genau dieses tierfeindliche Verhalten hat der Gesetzgeber als Ordnungswidrigkeit festgestellt und derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot der Aussetzung oder des Zurücklassens verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro bestraft werden, warnt Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW.
Eine erhebliche Gefährdung des Tieres an Leben oder Wohlbefinden muss nicht nachgewiesen werden, allein die abstrakte Gefährdung reicht aus.
Derjenige erfüllt also den Tatbestand, der das Tier von Haus und Hof verjagt, aus dem Auto wirft, in einem öffentlichen Park anbindet, ja sogar in ein Schließfach einsperrt, alle diese Fälle kommen tatsächlich regelmäßig vor.
Mit der Aussetzung gibt der Eigentümer darüber hinaus sein Eigentum auf, sodass das Tier als herrenlos gilt.
Vom Menschen erwartet der Gesetzgeber also völlig zu Recht, dass wenn er sich ein Tier anschafft, er auch hinreichend für die Zukunft sorgen und planen muss und sich in Urlaubszeiten eben darauf einstellen muss, dass er auch in dieser Zeit die volle Verantwortung für sein Tier wahrnehmen muss.
Es gibt genügend Urlaubsziele zu denen Tiere mitgenommen werden können, wobei jeder Tierhalter hier, so es ins Ausland geht, die entsprechenden EU-Richtlinien zur Einfuhr von Tieren beachten muss.
Die örtlichen Tierschutzvereine bieten während der Urlaubszeiten Vermittlungsmöglichkeiten zur vorübergehenden Haltung von Tieren durch tierliebe Mitglieder und Dritte an. Seriöse Unterstützung gibt es auch von profesionellen Tierpensionen. Doch jeder Tierhalter sollte sich im Einzelfall vorher von der Qualität und Seriosität des Unternehmens überzeugen.
Wer sich also ein Tier anschafft, muss auch die Urlaubszeit miteinkalkulieren, damit Tiere nicht Schaden an Leib und Seele nehmen, strafbares Verhalten vermieden wird und diese Tiere dann in den sowieso schon völlig überfüllten und überlasteten örtlichen Tierheimen landen. |
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Ruhr Nachrichten vom 30.06.11
Tierschützer bauen Hotel
Nach Brand und wilder Zerstörungswut im Körner Stadtteilpark
Körne. Damit hatte Helmut Feldmann nicht gerechnet. Nachdem er immer noch geschockt über den Vandalismus im Stadtteilpark am Körner Hellweg ist (wir berichteten), erreichte ihn gestern ein erlösender Anruf der Vorsitzenden des Tierschutzvereins, Erika Scheffer. Der Tierschutzverein wird sofort ein neues Insektenhotel finanzieren und bauen.
Das vom Körner Kultur- und Kunstverein und von den Kindern der Uhland-Grundschule gebaute Domizil für Fliegen, Bienen und Co. im Park war wenige Wochen nach der Eröffnung abgefackelt worden. Damit nicht genug: Ende letzter, Anfang dieser Woche hatten die unbekannten Zerstörer auch noch eine Schautafel demoliert, auf der heimische Bäume und Sträucher erklärt waren.
"Man kann doch die Kinder unter solchen unverständlichen Taten nicht leiden lassen", meint Erika Scheffer im Gespräch mit unserer Zeitung. Nachdem sie den Bericht in den RN gelesen hatte, stimmte der Vorstand des Tierschutzvereins gestern ihrer Idee spantan zu: Profesioneller und noch größer, nach dem Vorbild des Insektenhotels auf dem Tierfriedhof an der Rennbahn, soll das Insektenhotel auf dem Gelände der Uhlandschule gebaut werden, so Erika Scheffer. Der "Vier-Sterne-Unterschlupf" soll noch vor den Sommerferien fertig sein.
Lehmaustausch
Projektleiter ist Holger Over, so Erika Scheffer. Der Jugendgruppenleiter und Ökologiefachmann im Tierschutzverein wird mit der Jugendgruppe Hand anlegen. Auch für die Instandhaltung, wie den Austausch des Lehms, wird er künftig sorgen. |
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Ruhr Nachrichten vom 22.06.11
Tierrecht aus der Praxis
Unterhalt für Tiere: Kein Geld vom Ex
von RA Peer Fiesel
Grundsätzlich gilt, dass geschiedene Ehepartner kein Anrecht auf Unterhaltszahlungen für ein ehemals gemeinsam gehaltenes Tier haben, unabhängig davon, ob das Tier einem der Eheleute allein, beiden gemeinsam oder einem gemeinsamen Kind gehörte. Wie immer gibt es von jedem Grundsatz Ausnahmen, weiß Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW.
Schafft z.B. ein unterhaltspflichtiger Elternteil für das Kind, das beim anderen Teil lebt, einen Hund an und zeigt damit deutlich, dass eine ausdrückliche Zustimmung zur Haltung des Tieres gegeben wird, besteht auch ein Anspruch, dass ein Teil der Hundehaltungskosten (z.B. Hundeschule, Unterbringung, Futter, Tierarztkosten) gezahlt werden. Diese Mehrkosten sind nicht im von der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhalt für das Kind enthalten.
Oder haben die früheren Eheleute im Zuge der Scheidung oder auch unabhängig davon vereinbart, dass für den ehemals gemeinsam gehaltenen Hund bis zu dessen Tod monatlich 100 Euro an die jetzt den Hund haltende Gegenseite zu zahlen sind, gilt selbstverständlich diese vertragliche Regelung auch.
Oftmals streiten geschiedene Eltern über die Frage, ob der Unterhaltspflichtige anteilig, z.B. für die Aufwendungen für ein Reitpferd des Kindes, aufkommen muss. Prinzipiell sind Freizeitaktivitäten der Kinder in den Unterhaltszahlungen enthalten - wenn sich jedoch das Kind mit Zustimmung beider Elternteile später von einer Freizeit- zu einer Turnierreiterin entwickelt, gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Unterstellkosten, Fahrtkosten) deutlich über eine regelmäßige Freizeitgestaltung hinaus. In diesem Fall dürfte es sich um so genannnten "Mehrbedarf" handeln.
Wie immer ist auch hier anzuraten, noch in guten Ehezeiten eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, rät Fiesel. |
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Ruhr Nachrichten vom 08.06.11
Tierrecht aus der Praxis
Gesetz und Kampfhunde
von RA Peer Fiesel
Hundebisse und so genannte Kampfhunde - wie sind diese rechtlich einzuordnen? Es gibt gesetzliche Regelungen - diese stießen aber von Anfang an auf scharfe Kritik und zwar nicht nur von Seiten des Tierschutzes, sondern auch innerhalb der Rechtswissenschaft.
Für uns in Dortmund gilt das Landeshundegesetz. In Paragraf 3 dieses Gesetzes werden Hunderassen aufgelistet, bei denen die Gefährlichkeit grundsätzlich unterstellt wird (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier u. Bullterrier). Außerdem gibt es zahlreiche Regelungen, wann Hunde als gefährlich gelten - etwa wenn sie Menschen angefallen haben. Besonders die Einteilung nach Rassen wird von Tierschützern kritisiert.
Sachkunde erforderlich
Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den Amtstierarzt. Einen gefährlichen Hund darf nur halten, wer von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erhalten hat - diese wird nur erteilt, wenn der Antragsteller über 18 Jahre ist, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, in der Lage ist, den Hund sicher zu halten, den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung und die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nachweist. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen
Die Sachkunde besitzt, wer die Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die erforderlich sind, den Hund so zu halten und führen zu können, dass von diesem keine Gefahr ausgeht. Hierzu gehören der Nachweis ausreichender Kenntnisse über das Halten, die Ausbildung und das Verhalten des Hundes. Die Sachkunde wird von der zuständigen Behörde (amtlicher Tierarzt) durch die Erteilung einer Sachkundebescheinigung festgestellt. Der Halter muss auch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, es ist ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen, wobei die erforderliche Zuverlässigkeit dann nicht vorliegt, wenn der Halter z. B. wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden, einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz oder wegen einer anderen, vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wurde.
Aus tierschützerischer Sicht bleibt zu hoffen, dass der zuständige Landesgesetzgeber die fachwissenschaftliche Kritik an der Pauschaleinstufung durch Rasselisten aufgreift und diese Listen abschafft und es bei der Einzelfallfeststellung belässt. |
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Ruhr Nachrichten vom 25.05.11
Tierrecht aus der Praxis
Hundehaltung
von RA Peer Fiesel
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Hundehalter und Züchter dem Bedürfnis von Hunden auch nach sozialen Kontakten Rechnung tragen, weiß Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW.
Insbesondere einzeln gehaltener Hunde muss mehrmals täglich ein längerer Kontakt zur Betreuungsperson ermöglicht werden. Wer mehrere Hunde hat, muss sie grundsätzlich in der Gruppe halten.
Auch der soziale Kontakt zwischen Welpen und Muttertier muss gewährleistet sein. So darf man Welpen erst im Alter von acht Wochen vom Muttertier trennen, es sei denn, eine tierärztliche Indikation spricht dagegen.
Betreuung für Zuchthunde
Gewerbsmäßige Züchter müssen für jeweils zehn Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen. Diese wiederum muss der zuständigen Behörde die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Auch die Unterbringung der Hunde ist mit Mindestvorgaben hinsichtlich Größe und Beschaffenheit der Räumlichkeiten, Schutzvorrichtungen, Licht- und Luftzufuhr geregelt. So ist die Mindestgröße von Zwingern für Hunde mit einer Widerristhöhe von bis zu 50 Zentimetern auf sechs Quadratmeter festgelegt.
Dem Hund muss jederzeit ausreichend Wasser zur Verfügung stehen, und die Betreuungsperson hat das Tier unter Berücksichtigung des Bedarfs der jeweiligen Rasse regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit zu sorgen.
Ausreichend Frischluft
Die Unterbringung des Hundes ist mindestens einmal täglich zu überprüfen und Mängel sind unverzüglich abzustellen. Vorgeschrieben ist hier auch die Pflicht, für ausreichend Frischluftzufuhr und angemessene Lufttemperatur zu sorgen, wenn der Hund z.B. ohne Aufsicht in einem Fahrzeug wartet. Immer wieder muss die Polizei Hunde aus solch einer misslichen Situation befreien.
Verboten sind so genannte Aggressionszuchten bei Hunden. Danach liegt eine Aggressionssteigerung bei Hunden vor, wenn sie ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen. Eine solche Aggressionssteigerung wird bei den Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier generell unterstellt. Damit ist die Zucht dieser Tiere bundesweit verboten, auch das Paaren von Hunden mit diesen Rassen ist unzulässig |
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Ruhr Nachrichten vom 11.05.11
Tierrecht aus der Praxis
Tierhaltung nach Gesetz
von RA Peer Fiesel
Wie ein Tier artgerecht gehalten wird, ist umstritten und ist natürlich von Tier zu Tier unterschiedlich. Prinzipiell ist das aber gesetzlich geregelt, die allgemeinen Grundsätze der Tierhalterpflichten sind in §2 TierSchG geregelt. Darin heißt es:
Wer ein Tier hält oder betreut:
"....muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen",
"...darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden",
"...muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."
Dem Halter obliegt also gemäß §2 TierSchG die umfassende Betreuung seines Tieres, konkret benannt sind die artgemäße und verhaltensgerechte Ernährung, Pflege, Unterbringung und Bewegung. Allein der Begriff "Pflege" verdeutlicht, dass der Tierhalter verantwortlich ist für die Reinhaltung, Gesundheitsvorsorge, Heilbehandlung, Geburtshilfe, für den Schutz vor Witterungseinflüssen, für die Schaffung günstiger Luft- und Lichtverhältnisse und vieles mehr.
Wie Fütterung, Pflege und Gestaltung des Lebensumfeldes konkret auszusehen haben, hängt von den spezifischen Ansprüchen der jeweiligen Tierart ab. Um dies beurteilen zu können, muss der Tierhalter über eine angemessene Sachkunde über Ernährung, Pflege und Unterbringung von Tieren, wurde mit dem Änderungsgesetz vom 25.05.1998 in das TierSchG eingeführt. Diese Gesetzesänderung beruhte auf der Erfahrung, dass viele Tierschutzverstöße auf die Unwissenheit der Tierhalter zurückzuführen sind.
Die Halterpflichten des §2 TierSchG gelten für alle Halter, Betreuer und für alle Tierhaltungen, insbesondere auch für landwirtschaftliche Tierhaltungen.
Insoweit ist es angemessen, wenn Tierschutzvereine und Verbände, Deutscher Tierschutzbund, aber auch Landestierschutzverband NRW mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegen den Bau tierschutzwidriger Anlagen vorgehen. |
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Ruhr Nachrichten vom 27.04.11
Tierrecht aus der Praxis
Streit mit den Nachbarn
von RA Peer Fiesel
Nach der geltenden Rechtsprechung sind Haustiere stets so zu halten, dass die Nachbarschaft durch sie nicht wesentlich gestört wird, weiß Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des öffentlichen Rechts und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Danach muss Lärm geeignet sein, "die Nachbarschaft zu belästigen". Wird der Nachbar durch Hundegebell oder kreischende Papageien belästigt, so kann er grundsätzlich vom Halter des Tieres die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen (§ 1004 BGB).
Dieser Anspruch ist aber dann ausgeschlossen, wenn das Hundegebell die Benutzung eines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt z. B. vor, wenn das Hundegebell in der Wohngegend ortsüblich und vom Besitzer mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nicht zu verhindern ist (§ 906 Abs. 2 BGB).
Im Rahmen von Nachbarschaftsklagen wegen Lärmbelästigung durch Tiere legen die Gerichte häufig detaillierte Uhrzeiten fest. So wird häufig z.B. ein Halter dazu verpflichtet, seine Hunde so zu halten, dass Hundegebell oder Jaulen auf dem benachbarten Grundstück nur außerhalb üblicher Ruhezeiten und z.B. nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen zu hören ist. Vergleichbare Urteile liegen für Lärmäußerungen von Gänsen, Papageien oder Fröschen vor.
Für den Fall der Zuwiderhandlun werden dann Zwangsmittel angedroht.
Katzen als Freigängertiere
Anlass zu Auseinandersetzungen bieten häufig auch Katzen, die fremde Grundstücke betreten und verschmutzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind Katzen Nacht aktive Freigängertiere, so dass in manchen Fällen auch eine Beeinträchtigung des Grundstücks durch Nachbarkatzen hinzunehmen ist.
Nicht hinzunehmen ist allerdings, wenn eine Katze in fremde Wohnungen/ Häuser eindringt und Schäden oder Verschmutzungen verursacht. In diesen Fällen kann es gerechtfertigt sein, wenn der Nachbar den Halter auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. |
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City-Anzeiger vom 20.04.11
Kein Ei mit 2 oder 3!
Aktion der Tierschutz-Jugend gegen Oster-Eier aus Käfighaltung
Stadtmitte. "Die Freiheit kostet nur ein paar Cent mehr!" zum Osterfest appellierte die Natur- und Tierschutzjugendgruppe des Tierschutzvereins, "Die Bärenbande" an die Verbraucher, mit ihrem Eierkauf vor Ostern ein Zeichen für mehr Tierschutz zu setzen.
"Jeder Verbraucher kann durch sein Kaufverhalten einen Beitrag zum Tierschutz leisten. Daher bitten wir Sie: Zeigen Sie, dass Ihnen das Wohlergehen der Tiere etwas bedeutet. Entscheiden Sie sich für Eier aus artgerechter Haltung und gegen die tierquälerischen Käfigeier oder die nicht minder schlimme Bodenhaltung - Kein Ei mit 2 oder 3", so der Apell der Jugend am Stand der Bärenband auf der Kleppingstraße in der City.
Die Kinder der Bären- und Bärchenbanden klärten über die Kennzeichnung auf den Eiern auf. Sie raten auf jeden Fall zu Eiern mit der Ziffer 0 oder 1, also zu Bio oder Freilandeiern. Boden und Käfighaltung lehnen sie ab (Ziffer 2 und 3). Vor Ostern fragen sich viele Leute: "Sind die gefärbten Eier aus der Legebatterie?" Die meisten schon, denn für gefärbte Eier gibt es (noch) keine Kennzeichnungspflicht.
Genauso wenig wird auch bekannt gegeben, dass in vielen Fertigprodukten, wie Schokoküsse und anderen Süßwaren, fast nur Eier aus tierquälerischer Käfighaltung verwandt werden. Die Kinder der Bärenbande wissen darüber Bescheid. Viele Passanten, die an den Stand kamen, leider noch nicht.
Mit vielen selbstgestalteten Plakaten und Flyern wurde der Aktionsstand geschmückt. Es wurden Unterschriften gesammelt und Info-Zettel verteilt. Zudem wurden auch noch Waffeln, natürlich mit Bioeiern, gebacken, um möglichst viele Passanten mit ihrem Duft anzulocken.
Die Kids der Bärenbanden treffen sich regelmäßig zu vielen Aktivitäten. Es können auch noch weitere Kinder in der Gruppe aufgenommen werden. Wer zwischen 8 und 15 Jahre ist und Interesse an Tier- und Naturschutz hat, kann gerne mitmachen.
Infos gibt es im Internet: www.diebaerenbande.de oder beim Jugendgruppenleiter Holger Over, Tel: 46 57 60 |
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City-Anzeiger vom 20.04.11
-KURZ NOTIERT-
Tierschutz fördert Katzen-Kastration
Stadtmitte. Noch bis zum 30. April läuft eine Kastrationsaktion für Katzen. Diese Aktion des Tierschutzvereins richtet sich an bedürftige Katzenbesitzer, welche ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Bei weiblichen Katzen betragen die verbleibenden Kosten beim Tierarzt 45 Euro bei Katzen, und 30 Euro bei Katern. Für eine Tätowierung per Mikrochip werden zusätzlich 15 Euro berechnet. Sobald ein Tierarzt sich beteiligt, wird ein Behandlungsauftrag erstellt und man kann mit dem Arzt einen Termin vereinbaren. Es entstehen keine weiteren Kosten. Die Behandlungsscheine sind in der Geschäftsstelle des Tierschutzvereins an der Kleppingstr. 37 von montags bis freitagss von 8 bis 14 Uhr erhältlich. |
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Ruhr Nachrichten vom 13.04.11
Tierrecht aus der Praxi
Tiere in der Mietwohnung
von RA Peer Fiesel
In Mietverhältnissen kommt es immer wieder zu erbitterten Streitigkeiten, ob und inwieweit Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, weiß Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW.
Bei Mietwohnungen kommt es im Streitfall zunächst darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Meistens handelt es sich bei den Mietverträgen um sog. Formularverträge. Nicht alles, was in diesen Formular-Mietverträgen steht ist wirksam. Beispielweise ist ein darin enthaltenes generelles Tierhalteverbot unwirksam, da es den Mieter, so die höchstrichterliche Rechtssprechung des BGH in unzumutbarer Weise benachteiligt. Diese Rechtssprechung gilt nicht für Individualverträge, d. h. für im Einzelfall zwischen Vermieter und Mieter individuell ausgehandelte Verträge.
Drei Möglichkeiten
Hinsichtlich der Haustierhaltung in Mietwohnungen gibt es drei Fallgestaltungen: Die Tierhaltung ist entweder erlaubt oder ausdrücklich verboten oder sie bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Wurde ausdrücklich ein Tierhaltungsverbot zwischen Vermieter und Mieter vereinbart, so ist eine spätere Tierhaltung als Vertragsbruch zu sehen, so dass der Vermieter zunächst die Möglichkeit hat auf Unterlassung (§ 550 BGB) zu klagen. Bei wiederholten Verstößen kann dem Vermieter ein Kündigungsrecht zustehen (§ 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB). Letzteres ist aber die Ausnahme, ein Mieter darf sich niemals der "Drohung" eines Vermieters beugen, ein Tier abzuschaffen, weil ihm ansonsten eine Kündigung "ins Haus stehe".
Bei Duldung
Derartige Ankündigungen eines Vermieters sind gegenstandslos, da grundsätzlich immer zunächst und vorrangig der Prozess auf Unterlassung der Tierhaltung geführt werden muss.
Duldet der Vermieter trotz eines Verbotes stillschweigend ein Haustier in der Wohnung, so kann eine Haltung nachträglich untersagt werden, da eine Duldung grundsätzlich keine Erlaubnis darstellt. Allerdings sieht dies anders aus, wenn sich die Duldung über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt. |
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WAZ vom 12.04.11
Größere Wohnung für Wildkatzen
(K)ein ganz normaler Montag im Zoo: Symbolischer Spatenstich für Erweiterung des Leopardengeheges
Für Kiska war es ein ganz normaler Montag. Es gab Hühnchen, wie immer zum Wochenanfang. Nur, dass sich rund um ihr sehr übersichtliches Wohn-/Esszimmer so viele Zuschauer scharten und auf ihr Frühstück starrten, das gefiel der jungen Leopardin weniger.
Demnächst können ihr die Gäste nicht mehr so nah auf die Pelle, oder besser: das gefleckte Fell rücken. Mit dem symbolischen Spatenstich gestern ist nämlich die Erweiterung des Leoparden-Außengeheges angestoßen worden. Mit einer Anschubfinanzierung von 30 000 Euro hat der Tierschutzverein Groß-Dortmund das Projekt gestemmt; 150 000 Euro aus der Stadtkasse komplettieren die Investition in Artenschutz und artgerechte Haltung. Im Spätsommer soll der Umbau abgeschlossen sein.
Dann könnte Kiska endlich ihre "Flitterwochen" einläuten. Denn wie das so ist bei jungen Paaren: Für die Familienplanung muss eben erst eine passende "Wohnung" her. Ist der Platz geschaffen, könnte sie mit Timour, ihrem vierjährigen Artgenossen, der zurzeit im Jaguargehege zur Untermiete lebt, endlich Nachwuchs zeugen. Und da anknüpfen, wo der Dortmunder Zoo 2000 die letzte erfolgreiche Schlagzeile hatte vermelden können. Damals hatte "Amur" ein letztes Mal für kleine "Leos" gesorgt. 2007 war der Zuchtkater gestorben, mit 23 Jahren damals übrigens der älteste bekannte Leopard überhaupt.
Seine wild lebenden Artgenossen haben weniger gute Aussichten und sind inzwischen an wenigen Händen abzuzählen: Der Amur-Leopard ist dramatisch vom Aussterben bedroht. In Ostasien, in Sibiriens Wäldern, streifen noch 30 von ihnen durch die freie Wildbahn, ihr Lebensraum schrumpft, wird wirtschaftlichen Interessen geopfert. Umso wichtiger die Zucht in den Zoos - Dortmund hat sich da seit 1985 einen Namen gemacht.
Kiska und Timour werden das neue Gehege übrigens wohl nur zur Paarungszeit gemeinsam und dann wechselseitig nutzen. Leoparden, sagt Tierpfleger Jens Voigtländerm, sind nämlich Einzelgänger. |
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Ruhr Nachrichten vom 12.04.11
Neue Heimat für Amur-Leoparden
Gestern Spatenstich im Zoo
Die beiden Amur-Leoparden Timour und Kiska bekommen endlich ein neues Gehege. Unter der Bauherrenschaft des Tierschutzvereins Groß-Dortmund und mit finanzieller Unterstützung seitens der Stadt Dortmund freut sich der Zoo Dortmund über die neue Außenanlage für Amur-Leoparden. Stadtdirektor Jörg Stüdemann setzte gemeinsam mit Tierschutzverein-Leiterin Erika Scheffer, Bezirksbürgermeister Hans Semmler und Zoodirektor Dr. Frank Brandstätter am 11. April 2011 symbolisch den ersten Spatenstich. Der Stadtdirektor bedankte sich für das Engagement des Vereins und dessen Unterstützer. Die beiden Amur-Leoparden gehören zu den letzten ihrer Art. Höchstens dreißig freilebende Tiere streifen noch durch die Wälder Sibiriens. |
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Ruhr Nachrichten vom 06.04.11
Kastration - keine Pflicht, aber sinnvoll
Nach Paderborner Vorbild will die Nachbarstadt Schwerte das Katzenelend im Stadtgebiet eingrenzen. Sie will die Kastrations-Pflicht einführen. Tierhalter, die ihre Stubentiger frei herumlaufen lassen, müssen das Tier kastrieren und mit einem Chip markieren lassen. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld. Aber auch Katzenfreunde, die regelmäßig frei lebende Streuner füttern, sollen zur Kasse gebeten werden.
"Das ist für uns im Moment kein Thema hier in Dortmund", sagt Stadtsprecher Michael Meinders auf RN-Anfrage. Das Ordnungsamt und das Veterinäramt sähen zurzeit keinen Anlass für eine Kastrationspflicht. Die sei zudem in kleineren Kommunen wie Schwerte einfacher durchzusetzen als in einer Großstadt wie Dortmund.
Bei der Kastrationsaktion des Dortmunder Katzenschutzvereins im vergangenen Herbst wurden noch nie so viele Katzen und Kater kastriert wie zuvor. Für insgesamt 10 725 Euro wurden Kastrationsgutscheine verkauft, mit denen bedürftige Katzenhalter die Kastration ihrer Tiere von an der Aktion teilnehmenden Tierärzten zu vergünstigten Preisen bekamen.
Noch bis zum 30. April läuft eine Kastrationsaktion des Tierschutzvereins Groß-Dortmund. Auch dabei bekommen Katzenhalter mit geringem Einkommen auf Nachweis vergünstigte Kastrationen für 30 Euro je Kater und 45 Euro je Katze. Die Behandlungsscheine sind in der Geschäftsstelle des Tierschutzvereines, Berswordthalle, Kleppingstraße 37, montags bis freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr erhältlich |
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Ruhr Nachrichten vom 30.03.11
Tierrecht aus der Praxis
Tiere und Straßenverkehr
von RA Peer Fiesel
Tierhalter müssen zunächst beachten, dass nach der Straßenverkehrsordnung Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, grundsätzlich von der Straße fern zu halten sind, warnt Peer Fiesel, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können.
Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden (§ 28 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung).
Für Autofahrer stellt sich die Frage, ob sie es sich erlauben können, für Tiere zu bremsen. Nach der überwiegend geltenden Rechtssprechung geht die Sicherheit im Straßenverkehr sogar noch grundsätzlich dem Tierschutz vor. Der Kraftfahrer darf Tieren, die für ihn selbst keine Gefahr bedeuten, nur dann ausweichen bzw. für diese nur dann abrupt bremsen, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden.
Von den Zivilgerichten wurden Autofahrer wiederholt zum Ersatz des vollen Schadens verurteilt, wenn sie für ein Tier gebremst hatten oder wenn sie für ein Tier ausgewichen waren und es daraufhin zu einem Unfall kam. Der Umstand, dass der Hintermann einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat, entlastet den bremsenden Tierfreund nur insofern, als dem Hintermann dann ein entsprechendes Mitverschulden zugerechnet wird.
Zu strafrechtlichen Folgen für den Autofahrer kann es dann kommen, wenn er Tiere absichtlich überfährt oder wenn er einem unbeabsichtigt angefahrenen und verletzten Tier keine Hilfe leistet. Das verletzte Tier muss nicht unbedingt jemandem gehören. |
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Ruhr Nachrichten vom 16.03.11
Tierrecht aus der Praxis
Hundebiss Teil 2: (Strafrecht)
von RA Peer Fiesel
Wird ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt, kann der Führer / Halter, wenn er fahrlässig gehandelt hat, wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fahrlässig handelt hier, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Dies hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. So ergeben sich erhöhte Sorgfaltsanforderungen bei der Ausführung von Hunden z. B. an öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, in Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen und an Kinderspielplätzen....
Wer ein Tier als Mittel einer Körperverletzung vorsätzlich nutzt, bedient sich eines gefährlichen Werkzeuges und kann insofern gemäß § 224 StGB wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Wer Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt, wird gemäß § 19 LHundG NRW, unabhängig davon, ob es zu einer Bissverletzung kommt oder nicht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Als Ordnungswidrigkeit wird verfolgt, wer z. B. die allgemeinen Pflichten zur Hundehaltung gem. §§ 2, 20 LHundG NRW vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Das Gesetz in NRW verlangt, dass Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leib oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht, also auch keine Hundebissverletzungen ermöglicht werden. Eine Ordnungswidrigkeit nach diesen Vorschriften kann mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden.
Ausnahme Verteidigung
Gravierende verwaltungsrechtliche Konsequenz einer Hundebissverletzung ist, dass ein solcher Vorfall jeden Hund, egal ob er groß oder klein, bissig oder lieb ist, als gefährlichen Hund gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 / 4 LHundG NRW qualifiziert. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Hund gebissen hat zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder wenn der Hund durch einen Biss verletzt hat, vorher jedoch von diesem Tier selbst angegriffen wurde. |
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Ruhr Nachrichten vom 02.03.11
Tierrecht aus der Praxis
Der Hundebiss: Teil 1 (Zivilrecht)
von RA Peer Fiesel
Wird durch einen Hundebiss ein Mensch oder ein Tier verletzt oder auch ein Sachschaden verursacht, haftet der Tierhalter dem Geschädigten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Der Gesetzgeber hat in § 833 BGB die Tierhalterhaftung streng geregelt in Form einer Gefährdungshaftung. Danach wird zu Gunsten des Geschädigten gesetzlich vermutet, dass, wenn ein Tier aufgrund seines Verhaltens einen Schaden hervorruft, der Tierhalter seine Pflicht schuldhaft verletzt hat und dies auch Ursache für den eingetretenen Schaden ist.
Der Bundesgerichtshof hat schon früh entschieden, dass der Grund für diese strenge Tierhalterhaftung in der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter liegt. So wurde ein Schadensersatzanspruch auch bejaht, wenn - z. B. eine alte Frau aus Angst vor einem großen Hund, der schwanzwedelnd auf sie zukommt, zurücktritt und stürzt; - der Lenker eines PKW einem auf der Straße laufenden oder befindlichen Tier ausweicht und so einen Unfall verursacht.
Eine Ausnahme von dieser strengen Haftung gilt nur für Haustiere, die als Nutztiere gehalten werden (Pferd eines Bauern, Jagdhunde des Försters, Polizeihunde). Zur Zahlung verpflichtet ist der Tierhalter, d. h. derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier hat. Eigentum und Besitz sind nicht unbedingt Voraussetzung. So ist Vorsicht bei zugelaufenen Tieren geboten, denn wer diese aufnimmt, verhält sich wie ein Halter und haftet entsprechend.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung, die Höhe des Schadensersatzbetrages in Geld nach dem Wert der zerstörten Sache (z. B. Kleidung) und etwaiger Folgekosten (Arztkosten).
Häufig liegt Mitverschulden auf Seiten des Geschädigten vor, wodurch die Höhe des Schadensersatzanspruches begrenzt wird. Wer sich also auf die allseits bekannte Tiergefahr nicht einstellt und sich z. B. zu einem angeleinten Hund herunterbeugt oder versucht, sich verbeißende Hunde zu trennen, mindert durch dieses falsche Verhalten seinen Schadensersatzanspruch. Wenn auch der Geschädigte z.B. einen Hund mit sich führte und dieser den Schaden mit verursacht hat, wird auch hier der Schadensersatzbeitrag herabgesetzt.
Aufgrund dieser gesetzlichen Haftungsregelung ist eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter dringend angeraten. |
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Westfälische Rundschau vom 01.03.11
Leoparden brauchen Platz für Nachwuchs
Kiska und Timour leben zurzeit quasi in einer Single-Wohnung. Eine, die, wenn Nachwuchs kommt, mit knappen 63 Quadratmetern einfach zu klein ist. Deshalb soll das Freigehege der Amur-Leoparden im Dortmunder Zoo erweitert werden.
Kiska und Timour sind zwei von knapp 200 Artgenossen, die in Zoologischen Gärten leben. Und ihr Nachwuchs ist unbedingt erwünscht. Der Amur-Leopard ist vom Aussterben bedroht, nur noch an die 40 Exemplare dieser nördlichen Leoparden-Art streifen noch frei durch die Wälder. Weltweit. Der Tierschutzverein Groß-Dortmund hat sich deshalb des Themas angenommen: Er sammelt Spenden und will das in die Jahre gekommene Gehege auf insgesamt knappe 200 Quadratmeter erweitern. Inklusive Vier-Meter-Zaun plus Schaubereich aus Sicherheitsglas und wasserdurchlässigem Bodenbelag. Baurechtlich steht der Erweiterung nichts im Wege, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage für die Bezirksvertretung Hombruch, die heute tagt. Ebenfalls auf dem Beratungsprogramm: Der Aufbau einer Veterinärstation für die medizinische Versorgung der Zootiere auf dem Gelände des Zoos Dortmund. |
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Westfälische Rundschau vom 17.02.11
Tierfutter-Spenden auch fürs "Gasthaus"
Die Not wächst. Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung - eben auch für ihre Tiere. Der Tierschutzverein Groß-Dortmund hat deshalb seine Tierfutter- und Sachspenden aufgestockt. Seit Jahren unterstützt der Verein bereits das Streetwork-Café in der Leopoldstraße. Jetzt werden alle 14 Tage auch die Bahnhofsmission und das "Gasthaus", Rheinische Straße, mit Tierfutterspenden versorgt. |
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Ruhr Nachrichten vom 16.02.11
Obduktion der getöteten Hunde soll Beweise liefern
1500 Euro Belohnung / Noch keine Hinweise
Eine Obduktion der vier von Tierquälern strangulierten Schäferhunden soll der Polizei bei der Suche nach den Tätern helfen. Die Tierrechtsorganisation "PETA", der Dortmunder Tierschutzverein und der Hundebesitzer haben Belohnungen ausgesetzt - insgesamt 1500 Euro.
Wie berichtet, hatten Unbekannte in der Nacht zu Montag auf einem Hundeplatz am Hahnenmühlenweg in Dorstfeld einen Zwinger aufgebrochen und vier Hunde - darunter zwei Welpen - an Halsband und Leine aufgehängt. Entdeckt hatte die qualvoll verendeten Tiere der Halter, BVB-Ordner Ernst-Jürgen Jann, am Montagmorgen.
"Widerliche Tat"
"Diese widerliche Tat muss aufgeklärt werden", begründete Erika Scheffer vom Tierschutzverein die Belohnung. Die Tierrechtsorganisation "Peta" als Gerlingen bei Stuttgart fragt: "Wie kann man nur so grausam gegenüber anderen Lebewesen sein. Wenn jemand Tiere nur aus Spaß quält und tötet, dann hat er jeden Respekt vor dem Leben verloren."
Hinweise auf den oder die Täter hatte die Polizei nach dem ersten Zeugenaufruf nicht erhalten. Auch Ernst-Jürgen Jann als Besitzer der vier belgischen Schäferhunde blieb im Unklaren. Nach wie vor kann er sich die Hintergründe nicht erklären. "Ich war jede freie Minute bei den Hunden und immer gut zu ihnen" sagt er gestern.
Tierarzt sucht Spuren
Eine Obduktion der vier Hunde beim Veterinäramt der Bezirksregierung in Arnsberg soll der Polizei bei der Spurensuche helfen. Tierärzte untersuchen die Kadaver. Auch das Gebiss. Denn sollte einer der Hunde zugebissen haben, könnten sich z.B. Textilfaserspuren im Gebiss finden. Die Veterinäre untersuchen auch den Mageninhalt. Um festzustellen, ob die Tiere vorher ein mit Betäubungsmittel präpariertes Futter erhalten haben. |
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Ruhr Nachrichten vom 16.02.11
Tierrecht aus der Praxis
Tier als Pfand?
von RA Peer Fiesel
Mancher Tierhalter kommt gerade in Zeiten "knapper Kassen" in die schwierige Situation, dass er die tiermedizinische Behandlung seines Tieres nicht bezahlen kann. Da es sich oft auch um erhebliche Behandlungskosten handelt, verweigern Tierärzte und Tierkliniken immer häufiger die Herausgabe des Tieres solange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist, weiß Peer Fiesel, Dortmunder Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes.
Doch ist das erlaubt? Die Rechtsprechung beantwortet diese Frage bislang nicht eindeutig. Das Amtsgericht Duisburg (Az. 77 C 1709/08) entschied gegen den Tierarzt, der einen behandelten vierjährigen Labrador-Rüden erst nach Zahlung der Tierarztkosten an den Halter zurückgeben wollte. Eine ältere Entscheidung des Landgerichts Mainz von 2002 (Az. 6 S 4/02) sieht dies anders, hier konnte der klagende Züchter seinen Zuchtrüden erst nach vollständiger Begleichung der Kosten abholen.
Da der Gesetzgeber jedoch duch die Änderung des Grundgesetzes in Artikel 20a GG den Stellenwert der Tiere als Staatsschutzziel besonders hervorgehoben hat, ist die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Duisburg, die enge Beziehung zwischen Halter und Tier vertrage sich nicht mit einer Zurückbehaltung als Pfand, der Vorzug zu geben. Um jedoch von Beginn an Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte der Tierhalter den Tierarzt vor der Behandlung auf finanzielle Gesichtspunkte hinweisen und eventuell eine Ratenzahlung vereinbaren. |
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WAZ vom 16.02.11
Belohnung für Hinweise auf Tierquäler
Dortmund. Hundebesitzer Ernst-Jürgen Jann, der Dortmunder Tierschutzverein und Peta haben eine Belohnung von 1500 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zu den Tierquälern führen, die Janns belgische Schäferhunde erhängt haben. Er hatte die vier toten Tiere, wie berichtet, am Dienstagfrüh im Zwinger in Dortmund-Dorstfeld entdeckt. "Leider sind bei der Polizei keine Hinweise eingegangen", erklärte er.
Am Mittwoch werden die Tiere zur Untersuchung zum Veterinäramt der Bezirksregierung in Arnsberg gebracht. Die Ermittler möchten wissen, ob die Tiere betäubt wurden oder zugebissen haben. Dann könnte man möglicherweise DNA-Spuren sichern. Laut Tierschutzgesetz liegt eine Straftat vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. |
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City-Anzeiger vom 09.02.11
Bärenbande zeigt Flagge gegen Freizeitjäger
79 000 Besucher, so viele, wie nie verzeichnete die Messe Jagd & Hund, doch diese Besucher der Tierschutzjugend "Bärenbande" war in den Messehallen nicht auf der Jagd nach Schnäppchen bei Jagdreisen. Gegen das tödliche Freizeithobby formierten sich die Jugendlichen zum Banner gegen den Volkssport. Für den Abschuss von 5 Mio. Wildtieren jedes Jahr bundesweit gebe es keine ökologische Notwendigkeit, so die Bärenbande. |
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Westfälische Rundschau vom 07.02.11
Jagd & Hund: Rekord im Jubiläumsjahr
Besucherrekord im Jubiläumsjahr: Zur 30. Messe "Jagd & Hund" kamen über 79 000 Besucher und damit elf Prozent mehr 2010.
Gestern ging Europas größte Messe für die Jagd und Angelfischerei in den Westfalenhallen zu Ende. Und sie war größer, als jemals zuvor: Rund 13 400 Quadratmeter Fläche wurden vermietet. 669 Aussteller aus 35 Ländern zeigten in insgesamt sieben Messehallen ein umfassendes Einkaufs- und Informationsangebot zum Thema Jagen, Angeln, Hunde, Natur. 31 Prozent der ausstellenden Unternehmen und 14,4 % der Besucher kamen aus dem Ausland.
Auch der Umsatz konnte sich sehen lassen, das zeigten Besucherbefragungen: Neun von zehn Messebesuchern haben gekauft oder bestellt - im Schnitt für knapp über 500 Euro. Insgesamt wurden damit rund 36 Millionen Euro von den Ausstellern umgesetzt.
Währdend die Jagd & Hund auch einen Rahmen bot für den politischen und wirtschaftlichen Austausch über zentrale Anliegen der Jagd und Angelfischerei, nutzten Aktivisten die Messe zu Gegendemonstrationen. So war die Jugendgruppe des Tierschutzvereins Groß-Dortmund, die "Bärenbande", mit der Aufschrift "Lusttöter" auf der Messe unterwegs. Staatssekretär Robert Kloos hingegen hatte bei der Eröffnung betont: "Es darf kein Gegeneinander geben, sonst verlieren wir alle".
Der Termin für die Jagd & Hund 2012 steht bereits fest: 31. Januar bis 5. Februar. |
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WAZ vom 02.02.11
Ein Frauchen für Kimmi - Vermittlung läuft gut an
"Nein! Das sind keine Kampfhunde", wehrt Erika Scheffer vom Tierschutzverein Dortmund sofort ab. Der geläufige Begriff rutscht schnell raus, wenn es sich um die "gefährlichen Hunde", so die gesetzliche Beschreibung von Staffordshire, Pittbull und Bullterrierarten, handelt. Die dazugehörigen Vorurteile auch. Gründe, warum diese Hunde so schlecht vermittelt werden, das städtische Tierheim auf ihnen und endlosen Kosten sitzenbleibt und der Tierschutzverein daher anbot, Hundesteuer, Haftpflicht und ärztliche Versorgungskosten bei einer Vermittlung zu übernehmen (WR berichtete). Zwei Hunde können sich jetzt über neue Frauchen freuen.
Harte Prüfung auf Herz und Nieren
Viele Jahre schon fristen über 20 "Staffs", so Scheffer, ihr Dasein im Tierheim. Die sollen endlich ein schönes Zuhause bekommen. Samstag seien schon etliche Interessenten dagewesen, darunter zwei ernsthafte. Der Rest "Seh-Leute", wie die Mitarbeiter ihre Pappenheimer bezeichnen. "Die Interessenten werden auf Herz und Nieren geprüft". Auf dem Übungsplatz werden Hund und Mensch im Verhalten getestet. "Und sie müssen wiederkommen, um mit versierten Fachkräften von Tierheim und Tierschutz zu sehen, ob sie miteinander klarkommen", beschreibt Erika Scheffer das Prozedere. Das könne unter Umständen bis zu vier Wochen dauern. Es gehe ja darum, dass der Hund in gute Verhältnisse komme, erklärt Michael Meinders, Pressesprecher der Stadt Dortmund. Harte Auswahlkriterien entscheiden daher: "Ist dieser Hund etwas für diesen Menschen, ist dieser Mensch etwas für diesen Hund?" Zumindest für zwei Paare scheint die Konstellation passend: Eine Gassigeherin und eine 1,50 Euro-Kraft des Tierheims haben jeweils einen ihrer Schützlinge übernommen. Für die Bullterrier-Mischlinge Kimmi und Attila, genannt Atze, beginnt ein neues Leben. Und für Stella und Cheyenne bestehen gute Aussichten. |
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